Mitten im Wahn

Per E-Mail stiftete Steirer zum Mordanschlag an

Steiermark
13.03.2024 16:30

43 Jahre ist ein Steirer, der im Wahn E-Mails an Bekannte schrieb und sie darin aufforderte, das Haus einer Bekannten anzuzünden und sie so zu töten. Aufgrund seines Geisteszustandes wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen (nicht rechtskräftig).

Einmal mehr wird am Mittwoch am Grazer Straflandesgericht deutlich, was es bedeutet, an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung zu leiden. Noch heikler wird die Angelegenheit, wenn der Betroffene nicht annähernd daran denkt, sich behandeln zu lassen. Weil er der Meinung ist, gesund zu sein.

Paranoide Schizophrenie
Die folgende Geschichte sagt viel über die Problematik aus: 43 Jahre alt ist der gebürtige Steirer, der eigentlich eine vielversprechende berufliche Zukunft vor sich zu haben schien. Nach der Matura absolvierte er ein technisches Studium und war als Wirtschaftsingenieur in der Autoindustrie tätig. Doch dann machte sein Kopf nicht mehr mit. Tabletten nahm er keine, so schlug sich seine paranoide Schizophrenie voll durch.

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In seiner Welt ist alles todernst. Das macht ihn so gefährlich.

Der Staatsanwalt

„Er fühlt sich bedroht und verfolgt“, erklärt der Staatsanwalt den Geschworenen. Freimaurer seien seine größte Sorge. Seine besonderen Feinde seien zwei Frauen des Bundes, die ihn in den Tod treiben wollen. Ende 2022 nahm seine Erkrankung noch dramatischere Züge an. Er begann, auf Google Bewertungen zu schreiben und E-Mails, in denen er unterschiedliche Personen aus dem linken Spektrum verunglimpfte. So würde der Schuldirektor in seinem Ort Kinder begrapschen und Männer würden zwischen den Schenkeln einer voran genannten Frau der Reihe nach sterben. Diese Frau würde als Großmeisterin einer Loge voller Grüner, Linkslinker und Freimaurer kaputte Kondome in Umlauf bringen, um so für politischen Nachwuchs zu sorgen. 

Steirer fühlt sich von Freimaurern und Frauen bedroht und verfolgt
Der Betroffene selbst sorgte für sein Auffliegen, indem er zur Polizei ging und Anzeige erstattete, dass Frauen ihn dazu genötigt hätten, eine steirische Stiftskirche anzuzünden. Tue er das nicht, würden sie ihn in den Suizid treiben. Den Beamten war natürlich rasch klar, dass er psychische Probleme hatte und kontaktierten die Eltern, die seine Krankheit bestätigten. 

Richter Andreas Lenz (Bild: ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com)
Richter Andreas Lenz

Kurz darauf uferte die Situation aber noch weiter aus: Er verfasste E-Mails, in denen er sich als Frau ausgab und den Empfängern befahl, Benzin bei einer Tankstelle zu kaufen, die Wohnung seiner Feindin in der Osternacht um 20 Uhr anzuzünden. „Drah sie ham“, schrieb er darin. In einem weiteren Mail fragte er nach, ob die Sache schon erledigt sei. Falls nicht, erginge es ihnen so wie seinem Hausarzt, den habe er, bzw. die Frau, als die er sich ausgab, auch umgebracht. Tatsächlich ist der Mediziner kurz zuvor überraschend verstorben. Für den Staatsanwalt ist klar: „In seiner Welt ist alles todernst. Das macht ihn so gefährlich.“

„Ich habe gar nix zu sagen“
„Ich habe dazu gar nix zu sagen“, entgegnet der Betroffene auf die Frage des vorsitzenden Richters, ob er die Mails geschrieben hat, lehnt sich in seinem Sessel zurück, verschränkt die Beine übereinander und steckt die Hände in die Hosensäcke. Er fühle sich jedenfalls am falschen Ort, erklärt der belesene Goethe-Fan.

Doch der Vorsitzende gibt nicht auf, löchert den Betroffenen so lange, bis er zu reden beginnt und seine bittere psychische Verfassung ans Tageslicht kommt: Die Freimaurer würden versuchen, ihn durch ihre telepathische Folter, aktiviert im Gehirn durch die Zirbeldrüse, ermorden zu wollen. Je höheren Ranges der Freimaurer sei, desto stärker falle die Folter aus. Erst, wenn der Folterer tot sei, würden die Schmerzen durch diese Person aufhören. Es folgen weitere, komplett wirre Aussagen. Schlussendlich gibt er zu, sämtliche E-Mails und Bewertungen geschrieben zu haben. 

Am Nachmittag war klar: Alle acht Geschworenen teilen die Ansicht der Staatsanwaltschaft. Der Mann wird in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Nicht rechtskräftig, er hat Bedenkzeit erbeten.

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