In Wien erschütterte das Leiden einer Zwölfjährigen, die von einer Bubenbande missbraucht worden sein soll. Jetzt gibt es auch in Kärnten einen kaum zu fassenden Fall, wo Kinder zu Sexualstraftätern werden: Da das blutjunge Opfer massiver Gewalt ausgesetzt gewesen sein soll, klickten für einen 14-Jährigen die Handschellen!
Sie sind noch Kinder – aber ihnen werden Verbrechen angelastet, wie sie nur wenige Erwachsene begehen: Zwei Burschen, 13 und 14 Jahre alt, stehen unter dem schweren Verdacht, einem noch jüngeren Mädchen in Mittelkärnten großes Leid zugefügt zu haben. Und damit auch Erinnerungen an erniedrigende Handlungen, die Petra (Name zum Schutz des Opfers verändert) wohl noch viele Jahre, vielleicht für immer, quälen werden.
Was soll konkret geschehen sein? Um die Identitäten der Betroffenen nicht bloßzustellen, nennen wir den Ort nicht. Mädchen und Buben treffen sich zum Spielen bei einem selbst gebauten Lager im Wald. Ein 14-jähriger Ukrainer, 2009 geboren, und sein Freund treffen dabei an einem kalten Wintertag Mitte Jänner auf die erst 2012 geborene Petra – und der Ältere soll sich „einfach so“ an ihr vergangen haben. Die Kinder sollen nicht befreundet gewesen sein, es gebe keine Hinweise auf eine Vorgeschichte der beiden.
„Das Mädchen war wehrlos. Der tatverdächtige 14-Jährige hat sie laut unserer Anklage gefesselt, vergewaltigt und danach auch noch genötigt, ja niemanden etwas davon zu erzählen“, berichtet Tina Frimmel-Hesse als Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
Missbrauch mitgefilmt
Der 13-Jährige soll zwar selbst nichts getan haben, schaute allerdings zu und half Petra nicht. Stattdessen filmte er den demütigenden Missbrauch mit dem Handy mit. Entsprechendes Videomaterial ist sichergestellt worden, nachdem das Opfer rasch Alarm geschlagen und sich Erwachsenen anvertraut hatte.
Derzeit wird aufgrund mehrerer schwerer Verbrechen junger Delinquenten über eine Herabsetzung der Strafmündigkeit diskutiert. Viele Experten lehnen diese ab, Bundeskanzler Karl Nehammer hat eine Evaluierung angekündigt.
Derzeit sind Jugendliche unter 14 Jahren nicht deliktsfähig, das heißt nicht strafbar. Sie können also keine Anzeige bekommen und auch nicht verurteilt werden.
Mit dem 14. Geburtstag ändert sich das. Allerdings gelten für Jugendliche bis 18 Jahren im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes andere Strafrahmen als bei älteren Angeklagten: So entfällt ein Mindestmaß für die Strafe, die Höchststrafe dagegen wird auf die Hälfte herabgesetzt.
Dass derart junge Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen werden, ist sehr selten.
Der 13-Jährige kommt straflos davon – er ist strafunmündig. Ähnliche Fälle mit blutjungen Tatverdächtigen sorgen derzeit für Diskussionen um die Herabsetzung der Strafmündigkeit. Diese beginnt mit dem 14. Lebensjahr. Und da der Hauptverdächtige im Dezember Geburtstag hatte, muss er sich demnächst vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten, sollte die bereits zugestellte und übersetzte Anklage rechtswirksam werden.
U-Haft wird in diesem Alter sehr selten verhängt
Aufgrund der schweren Vorwürfe massiver Gewalt wurde der Schüler sogar in Untersuchungshaft genommen. Ein Schritt, der in dem Alter nur ganz selten gesetzt wird. Knapp fünf Wochen saß der Bursche hinter Gittern, ehe er vor Kurzem unter Auflagen wieder enthaftet wurde.
Er darf sich weder dem Opfer noch dem mutmaßlichen Komplizen nähern, wird psychiatrisch begutachtet und bekommt Bewährungshilfe, die ihn engmaschig überwachen soll. Frimmel-Hesse: „Derart gravierende Fälle unter so jungen Menschen sind auch für uns selten.“
Was droht dem 14-Jährigen bei einer Verurteilung? Angeklagt sind Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch und versuchte Nötigung – der Strafrahmen beträgt für ihn bis zu fünf Jahre Haft. Das Verfahren wird Jugendrichter Michael Schofnegger führen. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung.
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