„Feind mundtot machen“

Gewaltexplosion kostete Trafikanten fast das Leben

Gericht
13.03.2024 19:00

Völlig grundlos prügelte ein 21-Jähriger im Jänner 2023 auf einen Trafikanten ein – bis dieser in der U-Bahn zu Boden sackte. Da stieg der junge Mann dem Opfer noch mehrmals mit voller Wucht ins Gesicht. Am Wiener Landesgericht wurde nun erneut über seine Strafe entschieden. Es bleibt bei einer langen Haftstrafe und Unterbringung. 

„Das war ein Ablauf, den anderen zu vernichten. Den Feind mundtot zu machen. Er hat die maximale Gewalt angewendet, die man ohne Waffe ausüben kann. Da geht es um Vernichtung des Gegenübers“ – die Einschätzung von Gerichtsgutachter Peter Hofmann schon beim ersten Prozess. Der 21-Jährige, um den es geht, sei ein Intensivtäter, habe eine explosive, emotional instabile Persönlichkeitsstörung.

Mit voller Wucht auf den Kopf getreten
Die sich in den angeklagten Taten mehr als deutlich äußerte. Nur weil ein 62-Jähriger ihn in der Wiener U-Bahn aufforderte, nicht so breitbeinig dazusitzen, prügelte der Angeklagte ihn am 4. Jänner fast tot. Schon nach dem ersten Faustschlag ins Gesicht fiel er bewusstlos zu Boden. Und trotzdem ließ der junge Mann nicht von dem Opfer ab. Stattdessen hielt er sich an den Haltestangen fest, holte Schwung und stieg dem 62-Jährigen mehrmals ins Gesicht.

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Meinem Mandanten ist das Ausmaß seiner Taten zwar bewusst, die verhängte Freiheitsstrafe konnte er jedoch nicht nachvollziehen. Er ist aber froh, jetzt die für ihn wichtige Psychotherapie in Haft beginnen zu können.

(Bild: Martin Jöchl)

Verteidiger Lukas Hruby (Kanzlei Arbacher-Stöger)

15 Jahre Haft und Unterbringung in Therapiezentrum
Deswegen wurde der junge Mann Ende August 2023 wegen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt – außerdem verletzte er drei weitere Männern ohne ersichtlichen Grund. Weil Gerichtspsychiater Hofmann ihm hohe Gefährlichkeit attestierte, wird er ebenso in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Weil es da aber einen Fehler im Urteil gab, muss nun ein Schwurgericht über die Strafe neu entscheiden – die Schuld ist unstrittig.

Angesichts der außerordentlichen Gewalt ändert aber auch die neuerliche Verhandlung nichts am Ausgang: Die 15-jährige Gefängnisstrafe bleibt, untergebracht wird er ebenfalls. Denn an der Gefährlichkeit des Angeklagten hat sich nichts geändert.

Verteidiger Lukas Hruby (Kanzlei Arbacher-Stöger) nach dem Urteil: „Meinem Mandanten ist das Ausmaß seiner Taten zwar bewusst, die verhängte Freiheitsstrafe konnte er jedoch nicht nachvollziehen. Er ist aber froh, jetzt die für ihn wichtige Psychotherapie in Haft beginnen zu können.“ Die er auch laut Gerichtspsychiater Hofmann dringend braucht. 

Opfer fährt noch immer täglich U-Bahn
Den Trafikanten verfolgt die schreckliche Gewaltexplosion noch immer: „Ich fahre fast jeden Tag mit der U-Bahn. 35 Sekunden dauert die Fahrt. In diesen Sekunden ist das passiert. Wenn viele Leute in der U-Bahn sind, dann empfinde ich tiefes Unbehagen.“

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