Neuregelung

Invaliditätspension: AMS kritisiert teure Umschulungen

Österreich
30.07.2012 13:20
Das AMS kritisiert einen wichtigen Teil der Neuregelung der Invaliditätspension - konkret den Qualifikationsschutz für Menschen, die ihren bisherigen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben können und umgeschult werden sollen. Das sei zwar bei Lehrberufen sinnvoll, sagte AMS-Chef Herbert Buchinger im Ö1-"Morgenjournal" am Montag, bei Studien müsste der Staat aber eine zweite lange und teure Ausbildung finanzieren. Sozialminister Rudolf Hundstorfer sprach indessen von einem "kleinen Randproblem".

Bricht etwa bei einem Bäcker eine Mehlstauballergie aus oder bei einer Friseurin eine berufsbedingte schwere Hauterkrankung, dann sollen diese gemäß der Neuregelung künftig nicht mehr in Invaliditätspension geschickt, sondern umgeschult werden. Mit Unterstützung des AMS soll eine neue gleichwertige Ausbildung gefunden werden, dadurch sollen die Menschen wieder in den Arbeitsprozess integriert werden.

Qualifikationsschutz statt Berufsschutz
Statt eines Berufsschutzes gibt es einen sogenannten Qualifikationsschutz, erklärte Buchinger das Ziel der geplanten Reform. Im Gegensatz zu früher sei es nun zumutbar, "einen neuen Beruf zu lernen, wenn dadurch ungefähr die gleiche Bildungshierarchiestufe eingehalten wird". Es ist also demnach nicht zumutbar, jemanden mit Lehre auf eine Anlerntätigkeit umzuschulen oder jemanden mit Matura oder Studium auf einen Job, für den diese Abschlüsse keine Voraussetzung sind, so der AMS-Chef.

Wenn also jemand zum Beispiel Englisch und Deutsch studiert und in einem Gymnasium als Lehrer gearbeitet hat, wegen psychischer Probleme Jugendliche aber nicht mehr unterrichten kann, dann müsste ihm laut vorliegendem Gesetzestext ein komplettes neues Studium finanziert werden, warnte Buchinger: "Das läuft im Wesentlichen darauf hinaus, wenn einer von der Gesellschaft schon ein Studium finanziert bekommen hat, dass er unter den gegebenen Umständen einen Rechtsanspruch hat, ein zweites Studium finanziert zu bekommen."

Buchinger schlägt Altersgrenze als Bremse vor
Buchinger schlägt deshalb der Politik vor, beim Qualifikationsschutz noch eine Art Bremse einzuziehen, zum Beispiel eine Altersgrenze: "Dass es für Unter-50-Jährige oder auch für Unter-40-Jährige möglich ist, auch eine Stufe unter das erreichte Qualifikationsniveau zu gehen, wenn ansonsten Berufsunfähigkeit droht." Das, präzisierte der AMS-Chef, sollte freilich nicht etwa bei Lehrabschlüssen gelten, sondern nur bei lang dauernden höheren Qualifikationen.

Hundstorfer sieht keinen Änderungsbedarf
Die "akademischen" Sorgen Buchingers hinsichtlich des Qualifikationsschutzes teilt Sozialminister Hundstorfer nicht, er sprach im Ö1-"Mittagsjournal" von einem "kleinen Randproblem". Die Annahme des AMS-Chefs stimme demnach zwar "theoretisch, aber nicht praktisch". Das Sozialministerium gehe davon aus, dass es bei den Betroffenen nicht um Studienabsolventen geht. Der Minister verwies darauf, dass man mit einem Studium - etwa der Rechtswissenschaften - auch in anderen Berufen als dem angestammten arbeiten könne. 

"Wir werden sehr wohl Lösungen finden, und das wird nicht dahin gehen, dass wir denen ein zweites Studium zahlen müssen", betonte Hundstorfer. "Ich werde da zur Stunde nichts ändern." Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hingegen erklärte, man müsse prüfen, ob die von Buchinger skizzierte Gefahr wirklich bestehe. Ein solches Szenario sollte auf jeden Fall nicht passieren.

Das Gesetz zur Neuregelung der Invaliditätspension ist noch bis 7. September in Begutachtung und soll im Herbst im Parlament beschlossen werden. In Kraft treten soll es mit 1. Jänner 2014.

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