Im August 2023 drangen in Tirol zwei Männer in das Haus einer alleinstehenden alten Dame (82) ein, schubsten diese und verlangten Geld und Schmuck. Ein dritter fungierte als Aufpasser – er ist mit dem Opfer sogar verwandt. Nun hagelte es vor Gericht Haftstrafen.
Bei der alten Dame sei wohl „etwas zu holen“, hatte der zweitangeklagte Stiefenkel (25) seinen Komplizen erzählt. Er leistete dann Aufpasser-Dienste, als sich die Kollegen im August mit Sturmhauben dem Haus in Gnadenwald bei Hall näherten. Man läutete, um die Abwesenheit des Opfers zu „prüfen“. Sie machte aber auf, wurde geschubst. „Wir haben sie nicht berührt“, beteuerten die Angeklagten. Was im krassen Gegensatz zur Opfer-Aussage steht.
Nur 300 Euro erbeutet
Die Beute war gering: 300 Euro, ein Handy und eine Softair-Pistole. Die resolute 82-Jährige hatte den flüchtenden Räubern noch eine „Watsch“ angedroht.
Die Richterin sah eine „besonders verwerfliche Tat“. Nicht rechtskräftige Urteile: Acht Jahre Haft für den vorbestraften Erstangeklagten, je drei Jahre für den Komplizen und den Stiefenkel.
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