Rapper Fat Comedy hat sich zwei Jahre nach einem Angriff auf Oliver Pocher am Rande eines Boxkampfes „von Herzen“ entschuldigt. „Es war ein riesengroßer Fehler“, sagte der wegen Körperverletzung angeklagte 24-Jährige am Freitag zu Beginn des Strafprozesses in Dortmund.
Er habe Pocher eigentlich nur eine „verbale Ansage“ machen wollen, dann sei aber doch Wut in ihm hochgekommen, er habe mit der rechten Hand ausgeholt. Der kräftige Schlag sei falsch gewesen, er bereue die Tat.
„Lebensbedrohliche Situation“ für Pocher
Pocher ist in dem Verfahren Nebenkläger und schilderte als Zeuge, der Schlag sei völlig aus dem Nichts gekommen.
Die Lage sei undurchsichtig, er habe nicht gewusst, ob weitere Schläge folgen, ob Fat Comedy ein Messer dabeihabe oder womöglich weitere Täter im Saal waren. Der 46-Jährige sprach von einer „gewissen lebensbedrohlichen Situation“.
Schlag löste Höreinschränkungen aus
Dem Angeklagten wird vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll bei Pocher, der im März 2022 in der Westfalenhalle als Zuschauer einen Boxkampf verfolgt hatte, mit dem Schlag unter anderem Höreinschränkungen ausgelöst haben. Der Komiker sei mit Cortison-Spritzen gegen Tinnitus behandelt worden.
„Demütigende Zurschaustellung“
Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung plädiert. Pocher war als Zeuge und Nebenkläger erschienen. Sein Anwalt hatte eine Freiheitsstrafe für Fat Comedy gefordert. Sein Angriff sei keinesfalls spontan erfolgt, sondern im Vorfeld geplant gewesen, was schon das beauftragte Filmen der Tat belege.
Pocher sei zudem angesichts der „demütigenden Zurschaustellung“ der Ohrfeige im Internet und zahlreichen Postings des Angeklagten in doppelter Hinsicht zum Opfer geworden. Das Video, das zeigt, wie der Angreifer dem Comedian ohne Warnung ins Gesicht schlägt, soll millionenfach geklickt worden sein.
Auf einem Video ist zu sehen, wie der Angreifer ihm ohne Warnung ins Gesicht schlägt. Der Strafprozess war mehrfach verschoben worden.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung müsse der Angeklagte 120 Tagessätze a 15 Euro zahlen, entschied das Dortmunder Amtsgericht am Freitag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.
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