Ein Kind ist unterwegs, die Freude bei den werdenden Eltern – hoffentlich – groß. Was aber tun, wenn es da ist, welche Formen der Karenz gibt es und können Eltern diese gemeinsam verbringen? Wer hat Anspruch worauf und was ist eigentlich, wenn es sich um ein Adoptiv- oder Pflegekind handelt? Keine Sorge: Wir haben alle Details für Sie recherchiert!
Die Elternkarenz ist der Rechtsanspruch auf Freistellung vom Job: „In dieser Zeit besteht keine Arbeitspflicht und der Arbeitgeber muss kein Entgelt bezahlen“, erklärt Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl von der Arbeiterkammer Wien. „Geht nur ein Elternteil in Karenz, ist diese maximal bis zum Ende des 22. Lebensmonats des Kindes möglich, bei Teilung der Karenz durch die Eltern länger – und zwar maximal bis zum 24. Lebensmonat.“
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