EU-weite Regel
Airbnb-Gastgeber müssen sich künftig registrieren
Am Montag soll eine neue EU-Verordnung zu privaten Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb beschlossen werden. Sie sieht beispielsweise eine Registrierungspflicht für Gastgeberinnen und Gastgeber vor. Behörden erhalten künftig umfassende Gäste- und Nächtigungsdaten.
Private Kurzzeitvermietungen über Onlineplattformen wie Airbnb spielen seit Jahren eine immer größere Rolle. Laut Staatssekretariat machen sie rund ein Viertel aller Angebote in der Europäischen Union (EU) aus. Das bisherige Vorgehen gilt jedoch nicht immer als transparent. Die EU plant daher eine eindeutige Registrierungsnummer für jede Einheit, die künftig verpflichtend auf der jeweiligen Onlineplattform angegeben werden muss. Umgekehrt erhalten die Behörden von den Plattformen umfassende Gäste- und Nächtigungsdaten.
Die Behörden wissen in Österreich damit künftig genau, wer vermietet und wo vermietet wird und können – sofern erforderlich – zielgerichtete Maßnahmen setzen.
Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler
„Schafft fairen Wettbewerb“
Das biete auf mehreren Ebenen Vorteile, sagte Österreichs Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP). „Einerseits wissen die Behörden in Österreich damit künftig genau, wer vermietet und wo vermietet wird und können – sofern erforderlich – zielgerichtete Maßnahmen setzen. Das schafft Transparenz beim Angebot und einen fairen Wettbewerb. Andererseits ist eine Registrierungspflicht aber auch Voraussetzung für die geplante Realisierung eines digitalen Gästeblattes in Österreich.“ Das werde sowohl die Datenlage verbessern als auch tourismuspolitische Entscheidungen auf allen Ebenen ermöglichen.
Beherbergungsregister in Österreich geplant
In Österreich ist zudem ein Beherbergungsregister geplant, geklärt werden müssen noch rechtliche Fragen und die technische Umsetzung. Zustimmung zur EU-Verordnung kam auch von der Wirtschaftskammer: „Mit einer Registrierungsanforderung wird nun die Bekämpfung illegaler Angebote verstärkt ermöglicht und die Grundvoraussetzung für fairen und funktionierenden Wettbewerb in der Zimmervermietung geschaffen: gleiche Rahmenbedingungen für gleiche Tätigkeiten“, sagte Johann Spreitzhofer, Obmann des Fachverbands Hotellerie, in einer Aussendung.
Die neue Verordnung wird demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die entsprechenden Begleitgesetze in den einzelnen Ländern können bis zu zwei Jahre danach erlassen werden.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.