Das neue Chancengleichheitsgesetz wurde am 21. März 2024 im Burgenländischen Landtag beschlossen. Es ist das innovativste und sozialste Gesetz zur Chancengleichheit in Österreich. Es ermöglicht den mehr als 21.000 Burgenländern mit Beeinträchtigung oder Behinderung voll am gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilnehmen zu können.
„Mit diesem Gesetz katapultiert sich das Burgenland bei der Chancengleichheit von behinderten Menschen ganz nach vorne, um die selbstbestimmte Teilhabe in den verschiedenen Lebensbereichen verbessert zu ermöglichen. Das Gesetz wurde mit burgenländischen Behindertenverbänden und Experten entwickelt“, freut sich SPÖ-Klubobmann und Sozialsprecher Roland Fürst.
Mobil vor stationär
Als generelles Motto für das Gesetz gilt „mobil vor stationär“ und folgt somit auch der sozialpolitischen Ausrichtung der Landesregierung, wie zum Beispiel auch in den Bereichen der Pflege oder der Gesundheit. „Die Leistungen betreffen alle Lebensbereiche, von der Frühförderung von Kindern, der Schulassistenz, der Wohnbegleitung, der geschützten Arbeit, der persönlichen Assistenz bis hin zu Maßnahmen der sozialen Rehabilitation oder Angehörigenentlastung. Wir nehmen auch 10 Millionen Euro mehr in die Hand, das Budget wird von 70 auf über 80 Millionen aufgestockt“, erklärt Fürst.
Persönliche Assistenz neu
Die sogenannte Persönliche Assistenz wurde in Kooperation mit dem Bund und den anderen Bundesländern komplett neu ausgerichtet. Waren bisher Personen ab der Pflegestufe 3 anspruchsberechtigt, sind dies nun auch Personen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Der Bezugsraum wird mit 14 bis 65 Jahren festgesetzt.
Behinderten-Verbände und Vertrauenspersonen begrüßen neues Gesetz
„Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen bekommen durch das neue Chancengleichheitsgesetz besser die Möglichkeit, wieder an Erfolg und Wertschätzung in der Bildung, Gesellschaft, Berufswelt und Freizeit teilzuhaben. Gerade die Förderung der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung ist uns in der Personalvertretung sehr wichtig, denn dadurch haben wir alle die gleichen Chancen, können im Leben vorankommen und unsere Ziele verwirklichen“, erklärt Arthur Sowa, Behindertenvertrauensperson im burgenländischen Landesdienst. Vor allem bei Kindern mit einer Einschränkung muss von Beginn an geachtet werden, dass die Erreichbarkeit und Barrierefreiheit von Bildungsinstituten oder Freizeitaktivitäten möglich sind.
Altersgrenze auf 65 Jahre angehoben
„Wir leben in einer modernen Welt und es muss auch technisch möglich sein, dass gewisse Barrieren beseitigt und alle Menschen das Recht haben, ein Teil der Gesellschaft zu werden. Insofern ist es auch zu begrüßen, dass die Altersgrenze auf 65 Jahre angehoben wurde“, so Sowa.