Ein 27-jähriger Oberländer musste sich am Dienstag am Landesgericht Feldkirch verantworten, weil er nach einem Unfall die Beherrschung verloren hatte. Die Strafe fiel empfindlich aus.
Vier einschlägige Vorstrafen schlagen bei dem 27-jährigen Oberländer bereits zu Buche. Jetzt steht er wegen schwerer beziehungsweise fahrlässiger Körperverletzung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt vor Gericht. Ausgangspunkt war eine wilde Raserei durch die Feldkircher Innenstadt: Am 12. November vergangenen Jahres brettert der stark Alkoholisierte mit 120 km/h durch die Montfortstadt. Der Versuch einer Polizeistreife, den Raser anzuhalten, scheitert kläglich. Dank eines Straßengrabens, in welchem der Mann mit seinem Flitzer kurz darauf landet, erledigt sich die Sache von selbst. Wie durch ein Wunder bleibt der Raser unverletzt. Seine Lebensgefährtin auf dem Beifahrersitz kommt mit einer Beinprellung und einer Gehirnerschütterung davon.
Als die vier Beamte am Unfallort eintreffen, um die Personalien aufzunehmen, rastet der Angeklagte komplett aus. Gegen den Versuch der Polizisten, ihn am Boden zu fixieren, wehrt sich der 27-Jährige mit Händen und Füßen. Selbst in der Arrestzelle tobt der Mann weiter.
„Was Sie sich in dieser Nacht geleistet haben, war ein ziemlich massiver Widerstand gegen die Staatsgewalt“, kommentiert Richter Christoph Stadler die Aufzeichnungen der Bodycams zweier Polizisten. „Ich weiß nicht, was an dem Abend mit mir los war, aber es tut mir alles sehr, sehr leid“, entschuldigt sich der Angeklagte daraufhin.
Die Sache endet für ihn trotzdem nicht glimpflich: Er fasst 15 Monate teilbedingte Haft aus, fünf davon muss er absitzen. Zwei verletzten Polizisten spricht der Herr Rat 800 Euro Schmerzensgeld zu und verweist diese mit ihren weiteren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg. Verteidigerin Andrea Concin hat bereits angekündigt, das Urteil wegen der ihrer Meinung nach zu hohen Strafe bekämpfen zu wollen. Staatsanwältin Melanie Wörle will ebenfalls berufen – in ihrem Fall allerdings zum Nachteil des Angeklagten. Somit ist die Causa nun eine Angelegenheit fürs Oberlandesgericht Innsbruck.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.