Der Täter war bereits im vergangenen Dezember von einem Schwurgericht des Mordes schuldig erkannt und zu 20 Jahren im sogenannten Maßnahmenvollzug verurteilt worden (siehe Infobox). Aber: Während der Schuldspruch Rechtskraft erlangte, hob der Oberste Gerichtshof das Urteil hinsichtlich der Einweisung wegen Feststellungsmängeln auf.
Gefahr durch Persönlichkeitsstörung
Nun musste ein neu zusammengesetztes Schwurgericht unter Vorsitz von Richterin Beate Matschnig klären, welche Straftaten von dem mit einer kombinierten Persönlichkeitsstörung behafteten Mann konkret zu erwarten wären, falls es zu keiner Einweisung käme. Zu diesem Zweck wurde ein neues psychiatrisches Gutachten eingeholt, das die Gefährlichkeitsprognose bestätigte und präzisierte.
Denn wie die psychiatrische Sachverständige Gabriela Wörgötter darlegte, muss befürchtet werden, dass der 21-Jährige neuerlich ein Verbrechen begeht, sollte er in Zukunft wieder eine Freundin finden und diese sich von ihm trennen. Mit seiner letzten – erst 14 Jahre alten – Partnerin sei der junge Mann "symbiotisch verschmolzen". Als ihm das Mädchen den Laufpass gab, habe er dies als "existenzielle Bedrohung und Zerrüttung des inneren Gefüges" empfunden.
Gutachterin befürchtet "äquivalente Tathandlungen"
Zum Mord sei es infolge eines "tiefen Vernichtungsaffekts" gekommen. Ohne entsprechende Behandlung und jahrelange Therapie rechnet Wörgötter mit "äquivalenten Tathandlungen". Sie empfahl daher, den Mann in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, wo er – sollte sich seine Störung bis dahin nicht behoben haben – auch nach Verbüßung der über ihn verhängten Freiheitsstrafe weiter unbefristet angehalten werden kann.
Die Geschworenen bestätigten nach diesen Ausführungen das Ersturteil in vollem Umfang, wobei sie eine nur sehr kurze Beratungszeit benötigten.
Brutaler Mord im Mai 2011
Der damals 20-Jährige hatte in der Nacht auf den 2. Mai 2011 den neuen Freund seiner Ex entführt, zum Alberner Hafen gebracht und 40 bis 60 Minuten lang gefoltert. "Er hat herumgeschrien und geweint. Ich wollte, dass er aufhört", hatte der 21-Jährige in der ersten Verhandlung erklärt. Deshalb habe er danach einen schweren Stein geholt, den er auf den Kopf seines Opfers fallen ließ.
Michael F. war danach aber immer noch am Leben, worauf ihn der 21-Jährige an den Beinen die Uferböschung hinab und ins Wasser zerrte. Minutenlang tauchte er den Kopf unter Wasser, wobei es dem Schwerverletzten gelang, noch einmal aufzutauchen, ehe er keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Die Leiche wurde erst am 16. Mai 2011 in Bratislava angeschwemmt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.