Gesetz ist durch
Kiffen ist in Deutschland ab 1. April legal!
Ab 1. April darf in Deutschland legal Marihuana konsumiert werden. Ein von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lanciertes Gesetz passierte am Freitag die letzte Hürde in der Bundesländer-Kammer. Damit wird am 1. April der Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt sein.
Um ein Scheitern abzuwenden, hatte die deutsche Bundesregierung zuletzt noch zugesichert, einige Regelungen nachträglich zu ändern. Die Zäsur in der Drogenpolitik kann damit in wenigen Tagen am Ostermontag in Kraft treten. Das Gesetz muss zuvor noch amtlich verkündet werden, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet hat.
50 Gramm und drei lebende Pflanzen legal
Legal sein soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.
Erlaubt werden mit dem Gesetz auch nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung auch dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
Lauterbach: „Schwarzmarkt bekämpfen“
Gesundheitsminister Karl Lauterbach betonte vor der Abstimmung: „Wir führen mit dem Gesetz nicht Cannabis in Deutschland ein. Der Konsum in Deutschland sei in den vergangenen Jahren stark angestiegen“, so Lauterbach in seiner Rede vor der Länderkammer, berichtet die „Bild“.
Jetzt müsse man „neu nachdenken“ und den Schwarzmarkt bekämpfen. Der Minister sagte zudem: „Ich bin selbst über viele Jahre Gegner der Cannabis-Legalisierung gewesen. Ich habe meine Meinung geändert.“
Nicht überall ist man von der neuen Regelung angetan. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nannte das Gesetz einen Irrweg. Es stelle die Länder auch vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand.
Kritik an Marihuana-Amnestie
Kritik gab es auch am geplanten Straferlass für bereits laufende Verfahren gegen Marihuana-Konsumenten. Mehrere Länder orteten hier eine mögliche Überlastung der Justiz wegen anfallender Fallprüfungen. Daher sollen nun noch vor dem 1. Juli einige nachträgliche Änderungen am Gesetz umgesetzt werden.
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