Der Rechnungshof ortet bei der Salzburger FPÖ Verstöße gegen das Parteiengesetz. Eine Kampagne von Parteiobfrau Marlene Svazek soll unzulässigerweise vom Landtagsklub bezahlt worden sein.
Eine unzulässige Spende ortet das Kontrollorgan bei der Kampagne „Ist es das wert?“ mit FPÖ-Landesparteiobfrau Svazek. Der Rechnungshof (RH) hegt den Verdacht, dass es sich dabei um keine Information über die Arbeit des Landtagsklubs, sondern um allgemeine Werbemaßnahmen der FPÖ handle. Die FPÖ habe im Kontrollverfahren darauf verwiesen, dass Svazek nicht Nationalratsabgeordnete gewesen und aus „Vorsichtsgründen“ die Finanzierung der Kampagne 50:50 zwischen Partei und Klub aufgeteilt worden sei. Der Rechnungshof teilt die Argumentation nicht.
Beispielsweise ging es bei der Kampagne unter anderem auch um Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Ein Zusammenhang mit der Arbeit des Salzburger Landtagsklubs der FPÖ sei nicht zu erkennen, damit liege eine unzulässige Spende in der Höhe von 12.418,06 Euro vor.
Ob der Verdacht eines Verstoßes nach dem Parteiengesetz zutrifft, muss nun der Unabhängige-Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) entscheiden.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.