Nächtlicher Einsatz

Kontrollaktion: Illegale Zeltlager nun vor Räumung

Tirol
23.03.2024 07:49

Die illegalen Zeltlager in Innsbruck-Arzl beschäftigen weiter die Behörden: Wie gegenüber der „Krone“ angekündigt, tauchten Polizei und die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) bei den notdürftigen Lagern auf. Nun steht die Räumung bevor, vorerst setzt man dabei auf Freiwilligkeit.

Vor allem in Innsbruck-Arzl hausen Menschen in improvisierten Zeltlagern. Als Dauerzustand kann dies nicht akzeptiert werden. Stichworte: Campinggesetz, Hygiene sowie Sicherheit. 

Am Donnerstag gegen 21.30 Uhr stattete die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) dem Lager an der Haller Straße bei der Grenoblerbrücke sowie jenem nahe der Siemens-Niederlassung (Gewerbegebiet Mühlau-Arzl) einen Besuch ab.

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Wir haben den Betroffenen eine Räumungsfrist bis Mitte nächster Woche gestattet.

Thomas Koland, Mobile Überwachungsgruppe (MÜG)

Männer aus Osteuropa angetroffen
Nur am letzteren Standort trafen die Beamten auch „Bewohner“ an. „Es handelt sich um drei Männer aus dem osteuropäischen EU-Raum“, sagt Thomas Koland (MÜG).

Eines der Lager im Gewerbegebiet Mühlau-Arzl. (Bild: Birbaumer Johanna)
Eines der Lager im Gewerbegebiet Mühlau-Arzl.

In den Morgenstunden des Freitags war man nochmals mit der Polizei vor Ort. „Wir haben den Betroffenen eine Räumungsfrist bis Mitte nächster Woche gestattet“, konkretisiert Koland.

Die Zelte unterhalb der Hochbrücke der Haller Straße. (Bild: Birbaumer Johanna)
Die Zelte unterhalb der Hochbrücke der Haller Straße.

Plötzliches Wegnehmen von Hab und Gut vermeiden
Wenn notwendig, werde man in nächster Zeit auch täglich Kontrollbesuche machen. Vor allem, um die Menschen zunächst auf das Wildcamping-Verbot hinzuweisen. Eine unangekündigte Räumungsaktion, mit der man den Betroffenen das kärgliche Hab und Gut wegnehmen würde, soll eher vermieden werden.

Die Verständigung mit den Männern war teilweise möglich. „Sie gaben an, auf Arbeitssuche zu sein. In der Nähe befindet sich die Notschlafstelle am Schusterbergweg, doch dorthin wollen sie nicht“, so Koland.

Je nach Grundstück ist Zuständigkeit verschieden
Etwas anders ist die rechtliche Lage bezüglich der Zelte unterhalb der Hochbrücke der Haller Straße. Es handelt sich um Grundbesitz des Landes und daher auch dessen Zuständigkeit.

Beamte der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) schritten nun ein. (Bild: Birbaumer Christof (Symbolbild))
Beamte der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) schritten nun ein.

Die MÜG informiert nun die Kollegen am Landhausplatz, die bürokratischen Mühlen müssen sich erneut zu drehen beginnen. An der Haller Straße wurden bei der Kontrollaktion keine Personen angetroffen.

Ob die Zelte verwaist sind, ist unklar. Am Freitag hing jedenfalls Wäsche zum Trocknen dort.

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