Eine Dreiecksbeziehung im Tiroler Unterland hatte nun ein Nachspiel am Innsbrucker Landesgericht. Es ging um vorgeworfene Erpressung, einen Mann mit zwei Gespielinnen und ein nicht auffindbares Sexvideo.
Mehr offen bleibende Fragen als Antworten brachte ein Prozess um eine angeklagte Erpressung durch eine türkischstämmige 38-Jährige und ihren Freund. Sie war im Unterland mit dem 40-Jährigen zusammen, doch da gab es noch eine andere. „Wir waren dann beide seine Frauen“, erklärte die Angeklagte der etwas überraschten Richterin Helga Moser.
30.000 Euro erpresst
Die „Zweitfrau“ wurde erpresst, es kam zu mehreren Geldüberweisungen. Beispielsweise mit der Androhung, Nacktfotos und ein delikates Video an deren Bruder und Ex-Mann zu schicken. Tatsächlich flossen letztlich mehr als 30.000 Euro.
Die 38-Jährige betonte beim Prozess mehrmals, dass sie von ihrem Partner zu den Erpressungen gezwungen worden sei. Der damit Belastete blieb der Verhandlung fern.
Klar ist nur, dass in diesem Fall nichts klar ist.
Richterin Helga Moser
Bild: Birbaumer Christof
Für die Richterin war nach rund zwei Stunden Verhandlung lediglich klar, dass „nichts klar ist“. Nicht einmal, ob es tatsächlich Nacktfotos oder gar ein Sexvideo gibt, konnte eindeutig verifiziert werden.
Weder belegbar noch widerlegbar
Ob die zweifelsfreien Geldflüsse aus erpresserischen Handlungen oder etwa aus falsch verstandener Liebe erfolgten, sei für sie weder belegbar noch widerlegbar, ergänzte Moser. Unter diesen eigenartigen Umständen blieb als Urteil nur noch ein Freispruch übrig, der bereits rechtskräftig ist.
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