Die alljährliche Kriminalstatistik, die in Österreich seit 1953/54 vom Innenministerium erstellt und im Sicherheitsbericht der Bundesregierung ausgewertet wird, wurde am Montag präsentiert. 520.010 Anzeigen wurden im Vorjahr erstattet – das entspricht einem Plus von 8,2 Prozent gegenüber 2022. Doch wie aussagekräftig ist die Statistik wirklich?
Das Ergebnis der Statistik ist wenig überraschend: Die Zahl der Anzeigen ist im Vergleich zum Jahr 2022 um 8,2 Prozent gestiegen. Die Aufklärungsquote ist mit 44,3 Prozent konstant hoch – so Innenminister Gerhard Karner bei der Präsentation. Und die Internetkriminalität ist auf dem Vormarsch, das ist nicht zu bestreiten.
Zunächst muss aber gesagt werden, dass selbstverständlich durch mehr polizeiliche Kontrolle und bessere technische Mittel auch die Fallzahlen steigen. Durch Kontrolle wird Kriminalität also vom Dunkel- ins Hellfeld geholt. So etwa bei der Internetkriminalität, die immerhin bereits 12,5 Prozent aller Delikte inzwischen ausmacht.
Kein exaktes Spiegelbild
Die verbreitete Annahme, dass polizeiliche Kriminalstatistiken das registrierte Kriminalitätsgeschehen widerspiegeln, ist falsch. Die Statistik ist nicht die Darstellung der Kriminalität der Bundesrepublik Österreich, sondern eine Annäherung an die Realität. Sie bietet kein exaktes Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit. So wird etwa außer Acht gelassen, dass gesteigertes Anzeigeverhalten natürlich auch zu erhöhten Fallzahlen beiträgt.
Die polizeiliche Kriminalstatistik ist nämlich nicht nur eine Bilanz polizeilicher Aktivitäten, sondern vor allem, wie viele Menschen Anzeigen erstatten. Diese sogenannte Anzeigebereitschaft ist auch durch allgemeine Verunsicherung, Kriminalitätsfurcht und Straflust beeinflusst und im Steigen begriffen. Auch durch mehr technische Möglichkeiten, werden heute Delikte erfasst, wofür vor einigen Jahren noch keine Belege vorhanden waren, wie etwa Drohungen über Whatsapp.
Aufklärungsquote?
Darüber hinaus liefert die Statistik keine Informationen darüber, welchen Verlauf das weitere bei den Justizbehörden in Gang gesetzte Verfahren nimmt. In der PKS werden daher auch solche Fälle als aufgeklärt bewertet, in denen das Verfahren in der Folge eingestellt wird oder es zu einem Freispruch kommt. Die Zahl der strafrechtlich Verurteilten der 14- bis 18-Jährigen ist zum Beispiel im Vorjahr zurückgegangen, die Anzeigen jedoch gestiegen.
Das alles muss beim Lesen der Statistiken beachtet werden. Dennoch ist klar, dass die Internetkriminalität oder die Straftaten, die von Unmündigen – also unter 14-Jährigen – begangen werden, weiter steigen und stets eine Herausforderung für die Polizei darstellen. Die Statistik ist keine „Fälschung“ der Realität, aber eben auch kein Spiegel.
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