In der Brucknerhaus-Affäre um ein geschobenes Hearing und private Geschäfte des Chefs liegt jetzt ein erstes Gutachten vor: kein Amtsmissbrauch – und keine Infopflicht an den Aufsichtsrat. Ob die Kulturstätte trotzdem zur Ruhe kommt, wird bezweifelt.
Das Dokument ist als vertraulich zu behandeln, und es ist vollgespickt mit juristischen Auslegungen: Wie berichtet, zündete ein Informant die Causa Kerschbaum über eine Hinweisgeber-Plattform an. Darin wird dem Brucknerhaus-Chef selbst, aber auch dem Aufsichtsrat einiges zur Last gelegt. Kurzer Auszug: Verletzung des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses, Betrug, Täuschung, Amtsmissbrauch oder etwa Verletzung des Amtsgeheimnisses.
„Kein betriebswirtschaftlicher Nachteil“
In dem Gutachten, verfasst von der Linzer Kanzlei Beurle, heißt es zum Vorwurf, Kerschbaum habe die Fragen der Hearing-Kommission vorab bekommen: Ein betriebswirtschaftlicher Nachteil habe daraus nicht entstehen können. Und: Ein Amtsmissbrauch könne ebenso nicht festgestellt werden, weil kein Täter bekannt, der Informant also anonym ist.
Dass Stadtchef Klaus Luger (SPÖ) nicht umgehend den Aufsichtsrat über die Vorwürfe informiert habe, sei nicht relevant. Die Gutachter schreiben sinngemäß: „Es ist festzuhalten, dass sich Luger bei seinen Handlungen primär am Unternehmenswohl der LIVA zu orientieren hat. Aufgrund der Sensibilität der anonymen Anzeige und dem Umstand, dass die LIVA tendenziell einen Schaden erleidet, wenn dies öffentlich bekannt wird, sprechen gute Gründe dafür, dass es Luger freisteht, von der Weitergabe der Information an seine Aufsichtsratskollegen weitgehend Abstand zu nehmen.“
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