Nicht alltäglich

‘Ungute’ Bewerbung endet für Jung-Jurist vor Gericht

Österreich
13.08.2012 14:00
Sein Bemühen, nach Abschluss seines Jus-Studiums eine Stelle als Rechtspraktikant antreten zu können, hätte einem 35-jährigen Wiener beinahe eine Vorstrafe eingebracht. Der Jurist hatte am 30. März 2011 einen Mitarbeiter der Einlaufstelle des Straflandesgerichts Wien zu überzeugen versucht, seine Bewerbungsunterlagen außerhalb der Dienstzeiten entgegenzunehmen und diese auf den bereits abgelaufenen Amtstag rückzudatieren. Sein Glück: Er kam mit einer Diversion davon.

"Das Wort 'Rückdatieren' kam nicht vor", insistierte der Jurist nun vor Richterin Bettina Körber. Er sei mit seinen Unterlagen zuerst vom Portier ins Präsidium geschickt und dort belehrt worden, dass er diese in der Einlaufstelle abgeben müsse. Diese fand er nicht auf Anhieb, sodass es bereits 15.45 Uhr war, als er dort anklopfte.

Frischgebackener Akademiker wurde "ungut" 
Obwohl seine Bürozeiten an sich um 15.30 Uhr vorbei sind, ließ die männliche Kanzleikraft den Juristen noch vorsprechen. Sein Anliegen konnte er jedoch nicht mehr erfüllen, woraufhin der frischgebackene Akademiker nach Angaben des Gerichtsbediensteten "ungut" wurde und in einem 20-minütigen Gespräch deutlich machte, dass er die Papiere gefälligst noch entgegennehmen und mit dem Stempel des aktuellen Tages versehen solle.

"Ich habe ihm nur gesagt, er soll es so machen, wie es gesetzlich geboten ist. Wenn das strafbar ist, ist die Schwelle zur Strafbarkeit so niedrig, dass ich mit einem Beamten in Zukunft nur mehr in Gegenwart eines Zeugen reden werde", gab der Angeklagte zu Protokoll. Er habe von dem Mann nichts Rechtswidriges verlangt. "Ein objektiv begleitender Beobachter hätte das auch nicht so verstanden. Aber wie das im Empfängerhorizont aussieht, muss Ihnen der Beamte sagen", bemerkte der 35-Jährige schnippisch.

Vater: Sohn stand unter erheblichem Druck
Sein Vater erklärte im Anschluss im Zeugenstand, der Sohn sei im Vorjahr unter erheblichem psychischem Druck gestanden und habe an einer "posttraumatischen Bewusstseinsstörung" gelitten. Man möge das berücksichtigen.

Am Ende wurde die nicht alltägliche Strafsache diversionell erledigt. Der 35-Jährige ließ sich von Verteidigerin Irene Pfeifer zu einem Geständnis überreden und entging gegen Bezahlung einer Geldbuße von 200 Euro einer Vorstrafe. Das Geld musste er sich von seinem Vater ausborgen: Der Jurist hat bis heute keinen Job gefunden und lebt von der Mindestsicherung.

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