Innerhalb weniger Tage kam es in Wien-Favoriten erneut zu Bluttaten: Auf der Favoritenstraße wurde ein 28-Jähriger von einem Unbekannten mit einem Messer attackiert. Zeitgleich soll es zu einer Rauferei beim Reumannplatz gekommen sein. Auch hier war ein Messer im Spiel. Hier wird „in den kommenden Tagen“ die seit Längerem geforderte Waffenverbotszone eingerichtet.
Die Maßnahme kommt, nachdem es in der Vorwoche bei Messerattacken in dem Grätzl mehrere teils schwer Verletzte gegeben hat. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete die Maßnahme als „ersten Schritt“.
Bereits zwei Waffenverbotszonen in Wien
Die Zone ist, sobald sie in Kraft tritt, die zweite derartige Einrichtung in der Bundeshauptstadt. Eine solche Zone gibt es bereits am Praterstern in der Leopoldstadt und Umgebung. Am Donaukanal galt ein solches Waffenverbot von Februar 2019 bis Februar 2021 an Teilen des Franz-Josefs-Kais. Diese wurde für den Donaukanal damals nicht mehr verlängert.
Erforderlich ist immer eine entsprechende Verordnung der Wiener Landespolizeidirektion. Die Polizei darf in den Zonen Personen durchsuchen. Wird jemand erwischt, muss er die Waffen abgeben. Außerdem muss er mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.
Karner bekräftigte, dass die Polizei gegen Jugendkriminalität entschlossen vorgehen will. Die Waffenverbotszone sei Teil eines entsprechenden „Maßnahmenpakets“. Derzeit würden in einer Arbeitsgruppe Möglichkeiten zur Senkung der Strafmündigkeit und zur Durchsetzung von Konsequenzen und Sanktionen für nicht strafmündige Täter erarbeitet.
Weiters werde an einer gesetzlichen Änderung für ein generelles Waffenverbot – vor allem Messerverbot – im öffentlichen Raum erarbeitet. Die politisch Verantwortlichen wollen vor allem Messer im öffentlichen Raum aus dem Verkehr ziehen.
„Effiziente Befugnisse sicherstellen“
„Das konsequente Vorgehen gegen die Jugendkriminalität braucht Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen“, sagte der Innenminister. Ziel ist es, für die Polizei flächendeckend effiziente Befugnisse sicherzustellen, um Messer besser aus dem Verkehr ziehen zu können.“
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