700 € für vier Stiche

Bienen stachen zu: Jogger klagt Bauern auf Schmerzensgeld

Österreich
16.08.2012 15:36
Vorsicht, brutale Bienen! Ein Jogger (61, im zweiten Bild rechts) aus Aschach an der Steyr in Oberösterreich fordert allen Ernstes für vier Insektenstiche von einem Bauern (zweites Bild links) 700 Euro Schmerzensgeld. Den Psychologen stört nämlich gewaltig, dass am Weg neben seiner Lieblingslaufrunde zehn Bienenstöcke stehen. Der Landwirt hat aufgrund der Beschwerden sogar schon Warnschilder aufgestellt.

Der kuriose Rechtsstreit ist nur der vorläufige Tiefpunkt im Aschacher "Bienenkrieg": "Die Bienenstöcke stehen ausgerechnet an einer Engstelle zwischen Waldrand und Acker, Ausweichen ist kaum möglich. Vor zwei Jahren bin ich dort schon einmal von einer Biene gestochen worden. Ich hab' mich dann mehrmals deswegen an die Gemeinde gewandt, es hat aber nichts genutzt", berichtet das "Opfer", der Psychologe und Psychotherapeut Dr. Thomas Hloch (61). Im Vorjahr brachte Bauer Georg Garstenauer deshalb mit Imker Georg Schillhuber Warnschilder "Achtung Bienen" an.

700 Euro für vier Bienenstiche 
Doch am 19. Juli kam es zu einer neuerlichen "Eskalation des Schreckens": Hobbyläufer Hloch wurde wieder von den Honigsammlern attackiert, bekam diesmal vier Stiche in den Rücken ab. Daraufhin betraute er seinen Anwalt mit der heiklen Causa. Prompt flatterte Bauer Garstenauer am 9. August ein Brief ins Haus: Er solle für die Bienenstiche 700 Euro Schmerzensgeld blechen.

Landwirt: "Bienen gehören gar nicht mir"
Der Landwirt fühlt sich aber gar nicht angesprochen: "Erstens gehören die Bienen gar nicht mir. Zweitens muss der Jogger erst einmal beweisen, dass es Insekten aus diesen Stöcken waren. Wahrscheinlich hat er auch noch einen Zeugen, der bestätigen kann, dass es die unsrigen waren. Als Nächstes müssen wir die Bienen markieren."

Kläger würde Stock-Verrückung um zehn Meter reichen
Kläger Hloch joggt derzeit sicherheitshalber auf einer anderen Route als früher. Ihm geht's allerdings nicht ums Geld, sondern ums Recht: "Ich muss zwar nicht dort laufen, aber ich darf. Wenn man die Bienenstöcke zehn Meter umstellt, gibt's kein Problem mehr." Ob eine Klage Klarheit bringt? Laut Juristen muss der Imker nachweisen, dass er die Aufsichtspflicht über die "bösen" Bienen nicht verletzt hat.

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