Sonnige Aussichten für Photovoltaik-Komplettpakete: Bis Ende 2025 erhalten Kunden die Umsatzsteuer geschenkt. Das gilt auch auf Speicher und die Energie-App von Krone Sonne
Mit zahlreichen Initiativen treibt die österreichische Bundesregierung die Energiewende voran, und unterstützt die Bürger dabei, ihren Beitrag zu leisten. Der neueste Clou: Die Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen mit einer Kapazität von bis zu 35 Kilowattpeak wird per Gesetzesbeschluss bis zum Ende des Jahres 2025 auf Null gesetzt. Das bedeutet, dass die Rechnungen für entsprechende Anlagen mit einem Nullsteuersatz ausgestellt werden, wodurch sich der Rechnungsbetrag automatisch um die üblichen 20 Prozent reduziert. Direkt beim Kunden kommt eine effektive Kostenersparnis von 16,6 Prozent an.
Kauf, Lieferung und Montage steuerfrei
Was fällt dabei unter den Null-Prozent-Steuersatz? Alle Leistungen und Komponenten, die für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der PV-Anlage notwendig sind – von der spezifischen Elektroinstallation bis hin zu den wesentlichen Bestandteilen der Anlage selbst, sofern diese zusammen mit den PV-Modulen verrechnet werden.
Leistungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Lieferung bzw. Installation von PV-Modulen stehen, gelten nicht als steuerfrei. Die Rechnung ist einfach: Wird beispielsweise eine PV-Anlage bei Krone Sonne gekauft, geliefert und installiert, unterliegen Lieferung und Installation der PV-Anlage gemeinsam dem Nullsteuersatz. Und das Beste: Wird zur Anlage auch ein Stromspeicher bestellt, dann gibt es auch diesen um 16,6 Prozent günstiger.
Balkonkraftwerke und PV-Anlagen günstig wie nie
3000 PV-ANLAGEN wurden bisher in ganz Österreich installiert. Die Gesamtleistung aller Anlagen zusammen beträgt rund 20.000 kWp. Damit konnten bis 2024 bereits ca. 5600 Tonnen CO² pro Jahr eingespart werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Photovoltaik-Komplettlösungen werden so günstig wie nie zuvor. Auch Vorfinanzierung ist keine notwendig – von Anfang an erfolgt die Verrechnung mit Null Prozent Umsatzsteuer. Und beim Kauf einer PV-Anlage mit Stromspeicher spart man doppelt. Auch das platzsparende Neuprodukt Krone SolMate profitiert von der Umsatzsteuerbefreiung. Noch bis 31. März gibt es zudem die Möglichkeit, bei Bestellung eines Balkonkraftwerks von Krone Sonne ein iPhone 15 Pro zu gewinnen.
Mit Bundesförderungen, wie dem EAG-Investitionszuschuss oder Förderungen des Klima- und Energiefonds kombinierbar ist der Nullsteuersatz nicht. Aber eine Kombination mit Landesförderungen ist in einigen Bundesländern möglich. Mit dem Ziel immer das Maximum für die Kunden herauszuholen, steht das Team von Krone Sonne bei Fragen dazu mit Rat und Tat zur Seite – einfach Beratungscall buchen. Die grüne Initiative soll nicht nur die Verbreitung von Photovoltaik-Anlagen fördern, sondern auch den Übergang zu sauberer und nachhaltiger Energie beschleunigen. Um vom steuerlichen Vorteil zu profitieren heißt es also rasch beraten lassen und bestellen. Den Rest macht die Sonne.
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