Betrunken soll der Angeklagte dem Trinkkumpanen ein Messer in den Hals gestochen haben. Erst kürzlich wurde er enthaftet.
Die „Krone“ berichtete bereits über den Fall: Es geht um einen Messerstich im Zuge einer alkoholgetränkten Feier in einer Wohnung in Muhr im Lungau, passiert am 2. Dezember. Gemeinsam hatten der Angeklagte und das Opfer mehrere Flaschen Bier getrunken – beide waren auch deswegen stark betrunken. Dabei soll der 55-jährige ein Messer in den Halsbereich des Opfers gestochen haben – danach rief er auch gleich die Rettung und leistete Erste Hilfe. Kürzlich ist der Lungauer gegen gelindere Mittel aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Jetzt folgt die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der absichtlich schweren Körperverletzung. Ein Prozesstermin ist noch nicht fixiert. Verteidigt wird der Angeklagte durch Anwalt Kurt Jelinek.
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