„Krone“ Schulratgeber

„Fünfer“ im Zeugnis droht: Was jetzt zu tun ist

Tirol
31.03.2024 16:00

Auch wenn das Sommersemester noch einige Zeit dauert, lohnt sich der Blick auf das Schuljahresende. Viele nützen die Zeit intensiv, um sich notenmäßig zu verbessern. Was aber, wenn in einem Pflichtfach ein „Nicht genügend“ droht? Was ist zu tun?

Wichtig ist, Nerven zu bewahren, denn noch ist nichts verloren. Spätestens jetzt gilt es aber, aktiv zu werden und den Kontakt mit der Lehrperson zu suchen. Erste Hilfe kommt dabei vom sogenannten Frühwarnsystem. Es verpflichtet die Lehrperson des betroffenen Faches, die Eltern unverzüglich zu informieren, wenn ein Pflichtfach – zum Zeitpunkt des Versendens der Frühwarnung -mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wäre.

Wichtig: Nicht eine einzelne negative Leistung führt zur Frühwarnung, sondern wenn „alle vom Schüler bisher erbrachten Leistungen zur Schlussfolgerung führen, dass ein ,Nicht genügend’ zu geben ist, sofern nicht eine Verbesserung des Leistungsstandes eintritt“. Das betont der Gesetzgeber ausdrücklich.

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Mit der Frühwarnung verbunden ist ein beratendes Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch. Das sollte man unbedingt wahrnehmen.

Manfred Jordan

Die Frühwarnung sollte ein Wachrüttler sein
Wie darauf reagieren, wenn solche Frühwarnungen ins Haus flattern? Mit der Frühwarnung verbunden ist ein beratendes Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch. Das sollte man unbedingt wahrnehmen, handelt es sich doch um eine Art Diagnose- und Maßnahmengespräch zur Vermeidung einer negativen Jahresbeurteilung. Dafür eignet sich gut die Sprechstunde der Lehrperson – idealerweise einen Termin vereinbaren. Denn alle können sich dann ideal vorbereiten, um eine Lösung zu finden. Bewährt hat sich auch, dass die betroffenen Schüler – vor allem ab der Sekundarstufe – daran teilnehmen.

Für die Diagnose hilfreich sind folgende Fragen: Was sind die konkreten Lern- und Leistungsdefizite? Welche müssen unbedingt behoben werden? Was sind mögliche Ursachen der Leistungssituation? Wie stellen sich die Lern- und Leistungsstärken des Kindes dar? Wie sieht die Mitarbeit im Unterricht aus?

Daten und Fakten

  • Lehrer sind zu einer Frühwarnung verpflichtet.
  • Aber Achtung! Wurde diese bereits während des ersten Semesters verschickt, muss sie bei unveränderter Leistungs- und Beurteilungssituation im zweiten Semester nicht (!) wiederholt werden.
  • Beratungen bietet u.a. die Schulpsychologische Bildungsberatung Tirol unter: 0512/576561

Die wichtigsten Fragen fürs Ausbessern von Noten
Im zweiten Gesprächsteil geht es darum, „alle erdenklichen Fördermaßnahmen“ (so heißt es im Schulunterrichtsgesetz) sowie konkrete Schritte zu besprechen und zu vereinbaren. Auch hier helfen einige Fragen: Welche Möglichkeiten zur Abwendung der negativen Beurteilung gibt es? Wie und mit welchen Beiträgen kann die Mitarbeit gestärkt werden? Welche Leistungsnachweise bis zum Schulschluss sind für eine positive Beurteilung förderlich (Prüfungen, Referate etc.)? Gibt es Förderunterrichtsangebote, Förderkurse an der Schule? Welche sind geeignet? Wie könnte ein individuelles Lernprogramm aussehen? Sind externe Fördermöglichkeiten notwendig?

Kontakt zum „Krone“ Schulratgeber

Fragen an „Krone“-Schulratgeber Manfred Jordan gerne per Mail an: schulratgeber-tirol@kronenzeitung.at

Das Frühwarnsystem hat sich bislang insgesamt als sehr wirksames Instrument bewährt, um eine negative Jahresbeurteilung zu verhindern. Wichtig ist allerdings, dass die gemeinsam erarbeitete Lösung von allen Beteiligten mitgetragen und ein hohes Maß an Verbindlichkeit erzielt wird. Regelmäßiger Kontakt zwischen Schüler/Eltern und Lehrperson ist dabei ratsam.

Porträt von Manfred Jordan
Manfred Jordan
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