Goldgräberstimmung

Benkos Signa lässt die Kassen klingeln

Wirtschaft
01.04.2024 06:00

Die größten Pleiten der österreichischen Wirtschaftsgeschichte zeigen auch einige Schwachstellen des österreichischen Insolvenzrechts auf: Seit vielen Wochen herrscht in der heimischen Insolvenzverwalter-Szene eine Art Goldgräberstimmung; denn: Wenn auf einer Insolvenz Signa draufsteht, dann sind nicht nur Millionen- bzw. Milliardenschulden drin, sondern zumeist auch Vermögenswerte. 

Zumindest in den Kerngesellschaften. Und das ist für die jeweiligen Insolvenzverwalter, die vom zuständigen Gericht bestellt werden, finanziell interessant: Deren Honorar bemisst sich laut der Insolvenzordnung nämlich an der Höhe jener Quote, die im Sanierungsverfahren von den Gläubigern akzeptiert wird. Und am Verkaufserlös des Vermögens.

Jackpot Sanierungsverfahren
Besonders lukrativ für die Verwalter sind Sanierungsverfahren: Dabei bleibt – wie am Beispiel des intransparenten Benko-Reiches ausführlich dargestellt – das vom Finanzjongleur eingesetzte Management am Ruder. Der sogenannte Sanierungsverwalter nimmt für drei Monate lediglich eine Rolle als Super-Aufsichtsrat ein. Im Gegensatz zu klassischen Konkursverfahren ist in einem solchen Sanierungsverfahren eine Quote von 30 Prozent vorgesehen. Das Verfahren muss binnen weniger Monate abgeschlossen werden. 

Wird nun, wie am Beispiel der Signa Prime, ein Sanierungsplan angenommen, bekommt der Sanierungsverwalter unmittelbar nach Zustimmung der Gläubiger und gerichtlicher Bestätigung sein Honorar überwiesen. Das Geld fließt sofort. Die Gläubiger hingegen müssen hoffen, dass es die versprochenen 30 Prozent tatsächlich geben wird.

(Bild: EPA)

Die Millionen-Honorare
Im Fall der Signa Prime Selection AG kassiert der Sanierungsverwalter Abel Rechtsanwälte für drei Monate Tätigkeit laut Krone-Infos kolportierte 22 Millionen Euro. Im Fall der ebenfalls seit Ende Dezember 2023 insolventen Signa Development Selection AG erhält die Kanzlei von Sanierungsverwalterin Fruhstorfer rund sieben Millionen Euro. Und das, obwohl das Erreichen der versprochenen Quote von 30 Prozent am Ende des Tages davon abhängt, zu welchen Preisen die Signa-Liegenschaften in den kommenden Jahren verwertet werden können.

Nur für den Sanierungsverwalter und die Gläubigerschützer fließt das Geld sicher und rasch, für die Signa-Gläubiger regiert das Prinzip Hoffnung. Der Insolvenzverwalter, der den Verkauf durchführen wird, wird allerdings beim Verkauf der Liegenschaften noch einmal einen beachtlichen Schnitt machen.

Das Inventar, wie diese Fußmatte, wurde bereits versteigert. (Bild: Aurena.at)
Das Inventar, wie diese Fußmatte, wurde bereits versteigert.

Die Wette auf Verkäufe
Das Sanierungsverfahren der Signa Prime ist nicht nur eine Wette auf die zukünftig hoffentlich ergiebigen Liegenschaftsverkäufe; es entbehrt auch nicht einer gewissen Kuriosität. Mitte März hatte sich die Gläubigerversammlung – aller Warnungen der Finanzprokuratur zum Trotz - mehrheitlich für die Annahme des Sanierungsplans ausgesprochen. Dabei war nicht einmal genug Geld vorhanden, um den Sanierungsverwalter zu bezahlen.

Da im Unternehmen die Liquidität fehlte, musste der Sanierungsverwalter seinen Honoraranspruch vorerst hintanstellen. Erst mit Bereitstellung des Massekredites des Risikokapitalgebers Attestor, der 100 Millionen einbringen wird, kann auch das Honorar für den Insolvenzverwalter beglichen werden. Heißt: 22 der frischen 100 Millionen, die offenbar nur mit Müh und Not aufgestellt werden konnten, sind auch schon wieder ausgegeben. 

Der Profit der Gläubigerschützer
Kritiker verweisen auf einen weiteren Umstand: Wenn die Gläubiger einem Sanierungsverfahren zustimmen und es dadurch zu keinem Konkurs kommt, auf den die Republik gedrängt hatte, profitieren auch die sogenannten Gläubigerschützer. Deren Honorar ist nämlich an das Entgelt für den Insolvenzverwalter gekoppelt.

Gläubigerschützer kassieren bei einem Sanierungsverfahren erheblich mehr als bei einem klassischen Konkursverfahren. Das erklärt möglicherweise, warum Wolfgang Peschorn, der als Vertreter der Republik auf einen Konkurs und schonungslose Transparenz gedrängt hatte, in den vertraulichen Gläubigersitzungen kaum Gehör fand. Der Anwalt der Republik hatte im Sinne der vielen über den Tisch gezogenen Gläubiger eine Zerschlagung und Verwertung samt lückenloser Aufklärung alle dubiosen Vorgänge im Benko-Konglomerat eingefordert.  

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