Es ist jedenfalls ein Urteil, das sprachlos macht. Vor allem das Opfer, das heute als 22-Jährige nicht verstehen kann, wieso der Salzburger B., der sie vergewaltigte, der sie fünf Mal sexuell missbrauchte, jetzt Hausarrest bekommt wie ein Pubertierender, der beim Stehlen eines Schokoriegels erwischt wurde. "Ich kapiere das einfach nicht", ist Sabine K. (Name geändert) verzweifelt. Und damit steht sie nicht alleine da.
Die Vorgeschichte: Er Hundetrainer, sie Hundeliebhaberin. B. wird zu einer Art Ersatzvater für den orientierungslosen Teenager. Bis zu jenem Abend im Ehebett der Familie, als der Mann über sie herfällt, sie zwischen 2005 und 2006 fünf Mal missbraucht. Auch das Gericht sieht die Sex-Attacken als erwiesen, B. wird 2007 zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt - und muss doch keinen Tag absitzen. Denn zuerst stellt er einen Antrag auf Haftaufschub, der genehmigt wird, anschließend jenen auf Erhalt einer Fußfessel.
Justizanstaltsleiter lehnte Fußfessel ab
Gerade das letzte juristische Vorhaben scheint anfangs zu scheitern, denn der Leiter der Justizanstalt Salzburg lehnt den Wunsch des Täters gnadenlos ab. Mit Worten, die heute eine Gänsehaut erzeugen: "Wir können eine missbräuchliche Verwendung (der Fußfessel, Anm.) nicht ausschließen." Spätestens da hätte es wohl kein Entkommen mehr für B. geben dürfen. Gibt es aber doch: Denn der Salzburger beruft bei der Vollzugskammer beim Oberlandesgericht Linz - und bekommt tatsächlich Recht!
Zwar mit "verschärften Auflagen", wie die Vollzugsdirektion in Wien betont, doch das hilft Sabine K. auch nicht weiter. Ein Bekannter gibt dem Täter sogar die Bestätigung, dass er bei ihm arbeiten kann - eine der Voraussetzungen für die Fußfessel. Damit hat der Täter dem Opfer vieles voraus: Er darf ein Leben in Ruhe führen, während die junge Frau immer eine Gefangene ihrer Angst bleiben wird.
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