Kaution hinterlegt

Trump darf Richter nicht mehr beschimpfen

Ausland
02.04.2024 07:20

Ex-US-Präsident darf sich nun auch gegenüber Familienmitgliedern eines New Yorker Richters im bevorstehenden Schweigegeldprozess keine verbalen Entgleisungen mehr leisten. Dies entschied ein Gericht am Montag (Ortszeit), nachdem der Trump die Tochter des Richters in einem Social-Media-Post als „tollwütige Trump-Hasserin“ verunglimpft hatte. In einem weiteren Verfahren hinterlegte er eine Kaution von 175 Millionen Dollar (163 Mio. Euro), um Pfändungen von Vermögenswerten zu verhindern. 

Öffentliche Aussagen über Zeugen oder Gerichtsmitarbeiter sind Trump schon untersagt. „Alle Bürger, die aufgerufen sind, an diesem Verfahren teilzunehmen, sei es als Geschworene, Zeugen oder in einer anderen Funktion, müssen sich jetzt nicht nur um ihre eigene persönliche Sicherheit sorgen, sondern auch um die Sicherheit und das Potenzial für persönliche Angriffe auf ihre Angehörigen. Diese Realität kann nicht hoch genug eingeschätzt werden“, sagte Richter Juan Merchan zu den erweiterten Auflagen für öffentliche Aussagen.

Staatsanwaltschaft sah Einschüchterungsversuche Trumps
New Yorker Staatsanwälte hatten argumentiert, dass Trump versucht hätte, potenzielle Zeugen einzuschüchtern und haben den Richter aufgefordert, klarzustellen, dass die bisherigen Auflagen auch für Familienmitglieder von Zeugen oder Gerichtsmitarbeitern gelten müsse. Sie reagierten damit auf seinen Social-Media-Post vom 28. März, in dem er Merchans Tochter verunglimpfte und forderte, dass der Richter von dem Fall abgezogen werden müsse.

Trump soll der Pornodarstellerin Stormy Daniels Schweigegeld gezahlt haben. (Bild: AFP/Getty Images North America/Phillip Faraone)
Trump soll der Pornodarstellerin Stormy Daniels Schweigegeld gezahlt haben.

Geld- oder Gefängnisstrafe drohen bei Verstoß
Susan Necheles, eine Anwältin Trumps in der Schweigegeldaffäre, lehnte es ab, sich zu der neuen Regelung zu äußern. Trumps Anwälte hatten erfolglos versucht, den Richter von dem Fall auszuschließen. Dem Ex-Präsidenten könnte eine Geld- oder Gefängnisstrafe drohen, sollte er gegen die auferlegten „Maulkorb“ verstoßen.

Donald Trump muss sich ab dem 15. April vor einem New Yorker Gericht in Manhattan verantworten, weil er dem Pornostar Stormy Daniels vor der Wahl 2016 130.000 Dollar gezahlt hatte, um sich ihr Schweigen über eine angebliche sexuelle Beziehung zu erkaufen. Der Fall ist einer von vier strafrechtlichen Anklagen, mit denen Trump konfrontiert ist.

An einer anderen gerichtlichen Front ist es Trump nun gelungen, die geforderte Sicherheitsleistung zu hinterlegen – dabei geht es um ein Zivilverfahren wegen Geschäftsbetrugs. In dem Verfahren waren Trump und seine Söhne für schuldig befunden worden, über Jahre hinweg die Vermögenswerte ihres Immobilienimperiums künstlich aufgebläht zu haben, um von Banken und Versicherungen günstige Konditionen zu bekommen. Trump wurde deshalb im Februar zu einer Geldstrafe von rund 355 Millionen Dollar plus Zinsen verurteilt worden, was sich auf etwa 454 Millionen Dollar summiert.

Nun grünes Licht für Berufungsverfahren
Da er Berufung eingelegte, musste er die Strafe vorerst nicht zahlen. Er musste jedoch bis spätestens Donnerstag die von einer Versicherungsgesellschaft gedeckte Sicherheitsleistung in Höhe von 175 Millionen Dollar – die einer Kaution gleichkommt – erbringen, damit es zum Berufungsverfahren kommt.

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