Nach einem Sturz wurde für eine alleinlebende Steirerin eine Erwachsenenvertreterin bestellt. Seitdem kämpft sie gemeinsam mit ihrer Anwältin um die Aufhebung der Vertretung, um selbständig über ihr Vermögen über mehrere 100.000 Euro verfügen zu dürfen. „Ich will wieder ein freier Mensch sein und für Tiere spenden!“
Alleinstehend, wissbegierig und mit einem großen Herz für Tiere ausgestattet – so könnte die 87-jährige Valentina Leopold (Name geändert) aus Hausmannstätten beschrieben werden. Einen Teil ihres beträchtlichen Vermögens von mehreren 100.000 Euro will die Rentnerin an Tierschutzvereine spenden, so wie sie es auch schon in der Vergangenheit pflegte zu tun. Doch seit etwa zwei Jahren ist das nicht mehr möglich, denn ihr wurde nach einem Sturz in ihrem Haus eine Erwachsenenvertreterin zur Seite gestellt. Auf ihr Geld hat sie nun keinen Zugriff mehr und bekommt lediglich monatliches Taschengeld.
„Es ist beschämend“
Im Zuge eines psychiatrischen Gutachtens eines Gerichtssachverständigen im Auftrag des Bezirksgerichts Graz-Ost wurde festgestellt, dass Leopold an Demenz leiden würde. Laut diesem Gutachten weist sie Defizite im Bereich der Orientierungsleistung, der Aufmerksamkeitsleistung sowie des Kurzzeitgedächtnisses auf. Deshalb sei sie nicht mehr in der Lage, eigenständig weitreichende Entscheidungen zu treffen. Vor der Erwachsenenvertretung meisterte sie ihr Leben als alleinstehende Seniorin jedoch sehr gut, erzählte die ältere Dame. „Ich war mein Leben lang Tierliebhaberin. Deshalb möchte ich auch weiterhin Tierschutzvereine finanziell unterstützen“, erzählt sie.
Ich möchte gerne Projekte finanziell unterstützen, bei denen ich nachher sagen kann, das habe ich gut gemacht. Mitnehmen kann man ja schließlich kein Geld.
Valentina Leopold
Im Kampf gegen die Vormundschaft steht ihr die Grazer Anwältin Karin Prutsch-Lang juristisch zur Seite. „Es ist beschämend, um Taschengeld bitten zu müssen und nichts mehr entscheiden zu dürfen“, berichtet die Seniorin von den massiven Auswirkungen auf ihr alltägliches Leben. Ein Privatgutachten des Wiener Neurologen und Psychiaters, Udo Zifko, wies im Gegensatz zu dem Gutachten des Bezirksgerichts keinerlei Anzeichen auf eine psychische Erkrankung oder eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit auf. Im November 2023 wurden erneut zahlreiche Tests im Landeskrankenhaus der Medizinischen Universität Graz durchgeführt, die zu demselben Ergebnis kamen. Es wurde sogar festgestellt, dass Leopold im Bereich des Kurz- und Langzeitgedächtnisses überdurchschnittlich gut abschnitt im Vergleich zu ihrer Altersgruppe.
Durchhaltevermögen trotz mehrerer Rückschläge
Bereits dreimal landete die Akte von Valentina Leopold vor dem Obersten Gerichtshof. Die Erwachsenenvertretung wurde jedes Mal aufs Neue bestätigt. Aufgeben wollen die Anwältin und ihre Mandantin jedoch nicht. Deshalb sollen nochmal neue psychiatrische Tests im LSF Graz durchgeführt werden und ein neuer Antrag beim Bezirksgericht eingereicht werden. „Ich hoffe, es gelingt. Das ist mein großer Wunsch“, so die Seniorin.
Das Gutachten, das zur Erwachsenenvertretung führte, ist nicht haltbar. Es liegt kein Rechtsgrund vor.
Rechtsanwältin Karin Prutsch-Lang
Kurios ist auch der Umstand, dass die ältere Dame aber sehr wohl über ihr Testament verfügen kann. „Frau Leopold kann zu Lebzeiten nicht mehr über ihr Vermögen verfügen, aber ist berechtigt, darüber zu entscheiden, was mit ihrem Geld nach ihrem Tod passiert“, erklärt Prutsch-Lang die widersprüchliche Situation. Die Anwältin hofft, dass sich mit dem neuen Gutachten, das demnächst erstellt werden soll, doch noch ein positives Ende für ihre Mandantin ergibt und die Erwachsenenvertretung aufgehoben werden kann.
Seitens des Bezirksgerichts Graz-Ost waren die Zuständigen in dem Fall heute für keine Stellungnahme verfügbar.
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