Neustart, Weißer Ring:

Gefängnisse „denkbar schlechtester Ort für Kinder“

Politik
03.04.2024 08:36

Das Netzwerk Kriminalpolitik hat sich jetzt in der Debatte um die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren zu Wort gemeldet. Diese habe sich bisher bewährt. Zudem seien Gefängnisse „der denkbar schlechteste Ort für Kinder.“

„Das Strafrecht mit seinen auf Bestrafung orientierten Mitteln ist kein geeignetes Instrument, um auf Delikte zu reagieren, die unter 14-Jährige begangen haben“, sagte das Netzwerk Kriminalpolitik am Mittwoch. Ihm gehören unter anderem die Richtervereinigung, der Bewährungshilfeverein Neustart und die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring an. Es bräuchte stattdessen eine „intensive Auseinandersetzung mit den Hintergründen der Tat und der Lebenssituation.“ Das könne im Strafverfahren nicht geleistet werden.

Kinder werden dadurch nicht abgeschreckt
Zudem hielt das Netzwerk fest, dass es keine Nachweise gebe, dass das Androhen von Haftstrafen generalpräventiv wirke und Kinder sowie Jugendliche abschrecken könne. Unter 14-Jährige würden mögliche Konsequenzen ihrer Handlungen viel weniger berücksichtigen als Erwachsene. „Dementsprechend weisen kriminologische Studien auch nach, dass ein Absenken der Strafmündigkeit nicht zu einer Abnahme von Delikten junger Menschen führt.“

Die Fachleute schlagen unter anderem Jugendhilfe und Maßnahmen im Zivilrecht für Zehn- bis 13-Jährige vor. In den meisten EU-Ländern liegt die Grenze zur Strafmündigkeit, wie berichtet, ebenfalls bei 14 bis 15 Jahren. Die Strafmündigkeit ab zehn Jahren in der Schweiz ist dem Netzwerk nach von einem konsequent erzieherischen Ansatz geprägt: Es kann zu Unterbringen bei Einzelpersonen oder in sozialpädagogisch/therapeutischen Einrichtungen kommen. Über 15-Jährige können in der Schweiz maximal für ein Jahr ins Gefängnis kommen, über 16-Jährige höchstens vier Jahre. In Österreich sind es bereits maximal zehn beziehungsweise 15 Jahre.

Mehr Anzeigen in allen Altersgruppen
In den vergangenen zehn Jahren sind immer mehr Unmündige angezeigt worden. 2022 waren es österreichweit 10.428. Die Fachleute erklären das damit, dass es insgesamt mehr Zehn- bis 13-Jährige gibt, etwa in Wien, und dass die Anzeigen in allen Altersgruppen gestiegen sind. Auch die Bereitschaft, jemanden anzuzeigen, sei gestiegen.

Die aktuelle Strafmündigkeitsgrenze besteht seit 1929. Straftaten wie der mutmaßliche Missbrauch einer Zwölfjährigen durch teils noch Strafunmündige haben Rufe nach Härte und Durchgreifen befördert.

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