„Vater hat Mutter geschlagen“, schilderte eine 17-Jährige den Geschworenen, während Papa im Gericht zuhörte. Zwei Wochen später stach er mit dem Messer zu. Jetzt soll er wegen versuchten Mordes 20 Jahre absitzen.
Gegen den eigenen Vater auszusagen, ihn vor Richtern und Geschworenen strafrechtlich zu belasten, das erfordert einen besonderen Mut. Diesen zeigten zwei junge Mädchen (14, 17) am Mittwoch im Salzburger Landesgericht: „Ja, er hat die Mama geschlagen. Zuerst mit der Faust in das Gesicht, dann gegen die Brust.“
Die beiden Töchter hatten häusliche Gewalt der Eltern miterlebt und im Zeugenstand davon berichtet, während der Vater – bewacht und beobachtet von zwei Justizwachebeamten – zuhörte und mehrmals den Kopf schüttelte. Auch von Drohungen mit dem Tod war die Rede.
Das Opfer überlebte nur dank des Einschreitens einer Zeugin.
Staatsanwältin Ricarda Eder
„Aber die Mama hat nichts erzählt, damit wir uns keine Sorgen machen. Sie meinte auch, dass wir ihn deswegen nicht hassen sollen.“ Die dritte und älteste Tochter schwieg – sie entschlug sich der Aussage.
Zeugin als mögliche Lebensretterin
Doch im Prozess geht es nicht nur um Schläge und Drohungen, es geht vor allem um den Vorwurf des versuchten Mordes: Der angeklagte Somalier (53) hat nämlich am 6. Oktober am Gehsteig der stark frequentierten Sterneckstraße in Salzburg versucht, seine Ehefrau zu töten, referierte Staatsanwältin Ricarda Eder zu Prozessbeginn. Zumindest 13 Mal hat er mit einem 16-Zentimeter-Küchenmesser auf die neunfache Mutter eingestochen.
„Das Opfer überlebte nur dank des Einschreitens einer Zeugin“, so Eder. Eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife leistete Erste Hilfe, nahm sofort den Mann fest. Zwei Kleinkinder (3 und 1) mussten die Tat mitansehen. Wie im Prozess zu hören war, hielt das Opfer während der Gewalttat sogar ein Kind noch an der Hand. Nun aber sprach der Verteidiger von versuchten Totschlag, der noch gerichtlich unbescholtene Mann sagte noch: „Es tut mir leid.“
Während der Verhandlung machte die Vorsitzende auf einen weiteren Umstand aufmerksam: „Zum Tatzeitpunkt bestand ein aufrechtes Kontakt- und Betretungsverbot.“ Die von den Töchtern geschilderten Schläge passierten nämlich Mitte September – etwas mehr als zwei Wochen vor der Messerattacke. Letztlich entschieden die Geschworenen eindeutig auf schuldig.
Das nicht rechtskräftige Urteil: 20 Jahre Haft. Der Angeklagte meldete gleich Berufung an.
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