Konflikt mit Ehefrau

Bürgermeister als Gefährder: ÖVP prüft den Fall

Burgenland
03.04.2024 16:10

Im Streit mit der Ehefrau drohte ein Bürgermeister (ÖVP) im Burgenland handgreiflich zu werden. Die Polizei hatte über ihn ein „Hausverbot“ verhängt, um eine Eskalation zu verhindern. Der Betroffene muss sich nun von Spezialisten der Gewaltprävention betreuen lassen. Die Volkspartei prüft intern.

Der aufsehenerregende Vorfall hatte sich, wie berichtet, zu Ostern in aller Öffentlichkeit ereignet. In einem Wirtshaus in seinem Heimatort habe der Bürgermeister vor Zeugen im Streit die Hand bedrohlich gegen seine Frau erhoben. Bevor der Mann zuschlagen hätte können, war ein Gast dazwischengegangen, so die Aussagen der besorgten Beobachter. Die Polizei musste nach einem Notruf einschreiten, ein Betretungs- und Annäherungsverbot wurde ausgesprochen. Der Kommunalpolitiker (ÖVP) darf vorerst 14 Tage nicht nach Hause.

Besorgte Reaktionen
Die Causa löste prompt heftige Debatten aus. „Gewalt ist keine Lösung und nicht tolerierbar. Da gibt es nichts schönzureden“, teilt die Volkspartei Burgenland in einer ersten Stellungnahme gegenüber der „Krone“ mit. „Wir nehmen den Vorfall sehr ernst und haben mit einer internen Prüfung bereits begonnen“, hieß es weiters.

Zum Schutz der Opfer
„Gewalt in der Privatsphäre gibt es in allen Gesellschaftsschichten. Wichtig ist, dass in jedem Fall reagiert wird“, betont Alexander Grohs, Leiter des Vereins Neustart, der sich im Burgenland jedes Jahr um mehr als 300 Gefährder kümmert. Wie vorgeschrieben, muss sich der Bürgermeister in absehbarer Zeit einer verpflichtenden Gewaltpräventionsberatung unterziehen. „In jedem Fall schauen wir uns in diesen sechs Stunden die individuellen Hintergründe genau an, damit es in Zukunft nicht wieder zu Gewalt kommen kann“, erklärt der Neustart-Leiter.

Gewalt hat viele Gesichter
Gewalt ist nicht immer mit Schlägen verbunden, sondern lässt sich auch mit Worten ausüben, wie die bittere Realität anhand vieler Beispiele drastisch vor Augen führt. „Psychischer Druck kann böse Folgen haben, die oft kaum vorstellbar sind“, weiß Grohs aus seiner beruflichen Erfahrung. Deswegen sei es besonders wichtig, dass „wir als Gesellschaft auf diese Problematik sensibilisiert sind und vernünftig handeln, wenn schon Ansätze von Gewalt im öffentlichen Raum wahrgenommen werden“.

Neustart-Leiter Alexander Grohs im vertraulichen Gespräch mit einem Gefährder, der zur Gewaltprävention beraten wird. (Bild: Neustart, Krone KREATIV)
Neustart-Leiter Alexander Grohs im vertraulichen Gespräch mit einem Gefährder, der zur Gewaltprävention beraten wird.

Bei etwa einem Drittel der sogenannten Gefährder sei die Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots nicht mit einer Anzeige oder Maßnahmen strafrechtlicher Überlegungen verbunden. „In allererster Linie geht es um den Schutz des Opfers, Schlimmeres soll verhindert werden“, sagt Grohs. Wie es im Fall des Ortschefs politisch weitergeht, bleibt noch offen.

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