Der Staatsanwalt sprach von sieben Kilogramm Suchtgift, der Angeklagte aber nur von zweieinhalb. Letztlich setzte es eine deutliche Haftstrafe.
Allein schon wegen seiner sieben Vorstrafen hätte er es besser wissen müssen: Wegen Handels von sieben Kilogramm Kokain musste sich am Mittwoch ein Einheimischer (46) und seine mutmaßliche Komplizin (47) im Salzburger Landesgericht verantworten. Laut Anklage soll er zwischen 2020 und 2023 das Suchtgift weiterverkauft haben. Sie soll ihn unterstützt haben.
Bewährungsstrafe für Komplizin
Vor dem Richter sprach der Kriminelle von seiner Sucht und privaten Problemen, räumte teilweise die Vorwürfe ein. Mit einem großen Aber: Es seien maximal zweieinhalb Kilogramm gewesen. Und gedealt habe er auch nur zwischen den Jahren 2021 und 2023. Letztlich wurde der Österreicher aufgrund dieser Menge verurteilt: zu sieben Jahren unbedingter Haft, nicht rechtskräftig. Die bislang unbescholtene Mitangeklagte erhielt eine zweite Chance in Form einer sieben Monate langen rechtskräftigen Bewährungsstrafe.
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