Der Fall der ersten Autoabnahme in Oberösterreich sorgt weiter für Aufregung – ein 36-Jähriger raste, wie berichtet, in einem BMW mit 230 km/h über die Westautobahn. Eine rechtliche „Lücke“ sorgt nun bei „Krone“-Lesern für heftiges Kopfschütteln. Eine Versteigerung des Pkw ist rechtlich schwer umsetzbar.
„Jetzt ist's amtlich. Das Gesetz ist für nichts. Die, die wirklich zahlen, sind die Steuerzahler, die die Kosten für so eine Gesetzgebung finanzieren. Bin überzeugt, dass keinem Raser ab jetzt das Auto gehört.“ – Kommentare wie dieser zeigen, für wie viel Diskussionsstoff die Entscheidung, dass der vorläufig beschlagnahmte BMW eines Extrem-Rasers zurück an seinen Besitzer geht, im „Krone“-Forum sorgt.
Rechtlich keine Handhabe
Wie berichtet, war ein 36-Jähriger aus der Schweiz auf der Westautobahn mit 230 km/h geblitzt und bei Allhaming gestoppt worden. Der Lenker konnte aber beweisen, dass er nur der Mieter des BMW ist. Daher hatte die Bezirkshauptfrau von Wels-Land, Elisabeth Schwetz, keine andere Möglichkeit, das Auto darf nicht versteigert werden.
In der Gesetzesnovelle heißt es dazu: „Weist eine vom Lenker verschiedene Person dingliche Rechte an einem vorläufig beschlagnahmten Fahrzeug nach, so ist das Fahrzeug ausschließlich an diese Person auszuhändigen.“
Kopfschütteln bei Lesern
Doch genau dieser Paragraf 99d (1) sorgt bei den „Krone“-Lesern für heftiges Kopfschütteln: „Damit werden unsere Raser ihre Fahrzeuge auf Tanten, Onkel und Großeltern anmelden. Die Strafen, und seien sie noch so hoch, werden zusammengekratzt, und es wird weitergehen wie bisher.“ Ein anderer fragt sich: „Also wenn ich mit einem fremden Auto rase, ist das Gesetz unwirksam?“
Seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle mit 1. März wurden österreichweit insgesamt 15 Autos und ein Motorrad beschlagnahmt. In Oberösterreich gab es nur diesen einen Fall.
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