Grundsätzlich müssen alle Fenster, die während eine Katze im Raum ist geöffnet werden, entsprechend gesichert sein. Das ist sogar im Bundestierschutzgesetz verankert. Gewöhnliche Moskitonetze halten den scharfen Krallen aber nicht stand oder sind am Rahmen nicht stabil genug angebracht und können das Gewicht einer sich daran hängenden Katze nicht sicher tragen. Deswegen sollte man auf die Montage spezieller Katzennetze Wert legen und auch darauf achten, die Maschengröße dem Stubentiger anzupassen. Speziell für Rassen mit kleinen Köpfen oder Jungtiere eignen sich eher engmaschige Netze, um Unfälle zu vermeiden.
Gekippte Fenster als mögliche Todesfalle
Die größte Gefahr in einem Haushalt geht aber nach wie vor von gekippten Fenstern aus, denn Katzen versuchen oft, durch die vermeintlich große Lücke zu schlüpfen. Dabei rutschen sie nicht selten ab und bleiben stecken. Durch ihr eigenes Körpergewicht sinken sie immer tiefer in den Spalt und können sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zuziehen. Aber auch schon eine eingeklemmte Pfote ist schmerzhaft genug. Abhilfe schaffen beispielsweise Keile, die man in die gekippten Fenster steckt oder fest montierte Gitter an den Seiten und über dem Fenster. Alternativ empfiehlt sich auch, das Fenster einfach ganz zu öffnen – sofern es mit einem Netz gesichert ist.
Balkone auch schon im ersten Stock sichern
Auch Balkonstürze mit schwerwiegenden Folgen sind leider keine Seltenheit. Selbst wenn es der Katze gelingt, sich mit den Pfoten abzufedern, sind Prellungen und innere Verletzungen oft nicht zu vermeiden. Deswegen sollte auch der Balkon mithilfe von Netzen oder einem Gitter gesichert werden, denn selbst wenn sich dieser nur im ersten Stock befindet, kann man sich keinesfalls sicher sein, dass der Katze bei einem Sturz nichts passiert. Gerade diese Höhe ist für Samtpfoten oft ein gravierendes Problem, da sie aufgrund der geringen Falldauer kaum eine Chance haben, sich in die richtige Landeposition zu drehen - sie schlagen auf der Seite oder sogar am Rücken auf.
Was tun, wenn der Vermieter sich quer legt?
Was aber tun, wenn man in einer Mietwohnung lebt und nicht einfach nach Belieben Netze und Gitter aufziehen kann? Oft lässt der Vermieter mit sich reden. Sollte es aber dennoch strikt untersagt sein, Fenster und Balkone anzubohren, bieten sich Lösungen mittels Klemmvorrichtungen oder Teleskopstangen an. Diese können ganz ohne bauliche Maßnahmen angebracht und schadensfrei wieder entfernt werden. Solange dies der Fall ist, gelten Schutznetze nicht als Eingriff in die Bausubstanz und sind deswegen im Prinzip nicht genehmigungspflichtig, sofern sie die Optik der Hausfront nicht beeinträchtigen. Diese Beurteilung liegt allerdings nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone, sodass eine vorherige Absprache mit Vermieter und Nachbarn mit Sicherheit die beste Lösung darstellt.
Siehe zu diesem Thema auch Maggie Entenfellners aktuelle Kolumne.
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