Rekordverfahren

Meinl: Nach 15 Jahren noch immer nicht erledigt

Wirtschaft
08.04.2024 06:00

2009 wurde der schillernde Unternehmer Julius Meinl V. in U-Haft genommen. Es wird demnächst eine Einstellung geben.

Vor 15 Jahren sorgte die Inhaftierung von Julius Meinl V. für Schlagzeilen. U-Haft samt Rekord-Kaution: 100 Millionen Euro. Das Geld floss. Meinl saß 48 Stunden ein. 2024 ist das Verfahren noch immer nicht rechtskräftig erledigt. Der nächste Rekord.

Julius Meinl 2009 wurde der schillernde Unternehmer Julius Meinl V. in U-Haft genommen. Es wird demnächst eine Einstellung geben. (Bild: APA/Roland Schlager)
Julius Meinl 2009 wurde der schillernde Unternehmer Julius Meinl V. in U-Haft genommen. Es wird demnächst eine Einstellung geben.

100.000 Anleger um 1,7 Milliarden geschädigt
Laut „Krone“-Infos wird das Verfahren gegen Meinl und andere eingestellt. Sie sollen durch Täuschungsmaßnahmen 100.000 Anleger bei Meinl-European-Land bei Immobiliengeschäften um insgesamt 1,7 Milliarden geschädigt haben. Ein Gutachten sorgte 2022 für definitive Entlastung. 2018 gab es schon einen Abschlussbericht der SOKO Meinl. Seit vielen Monaten liegt ein Vorhabensbericht im Justizministerium. Die Staatsanwaltschaft Wien meinte vor einigen Tagen auf Anfrage, dass man noch keine Rückmeldung erhalten habe.

Seit 2008 läuft das Meinl-Verfahren. 2009 wurde der Banker Julius Meinl in U-Haft genommen. Seine Rekord-Kaution hat er mittlerweile zurückerhalten. (Bild: Kronen Zeitung)
Seit 2008 läuft das Meinl-Verfahren. 2009 wurde der Banker Julius Meinl in U-Haft genommen. Seine Rekord-Kaution hat er mittlerweile zurückerhalten.

„Bei 15 Jahren Verfahren hat die Justiz ein Problem“
Hochrangige Juristen kritisieren die lange Dauer in derartigen Fällen. Ein ehemaliger Höchstrichter zur „Krone“: „Ein Gericht muss innerhalb angemessener Frist nicht nur verhandelt, sondern auch entschieden haben. Wenn die Justiz in 15 Jahren nicht dazu in der Lage ist, so hat sie ein Problem.“

So sieht das auch Promianwalt Manfred Ainedter. Er kritisiert wie auch der neue OGH-Präsident Georg Kodek ewige Verfahrensdauern. Ainedter verweist auf Platz 2 im Ranking. Buwog, Grasser und Co. stehen seit 2009 im Fokus. Ainedter: „Im Februar 2023 haben wir Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Ersturteil eingebracht. Wir warten noch immer. Das ist unerträglich.“

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