Nach seinen Verbalattacken gegen Bayerns CSU-Ministerpräsident Markus Söder im Rahmen einer AfD-Veranstaltung am 22. Februar 2023 hat das Amtsgericht Deggendorf eine Geldstrafe gegen den ehemaligen BZÖ-Politiker Gerald Grosz verhängt. Der hatte seine Wortwahl am Montag vor Gericht als „Satire“ verteidigt.
„Das ist die Satire, die man am Aschermittwoch erwartet“, sagte der 47-jährige Österreicher bei der Verhandlung in Deggendorf. Das sah die Richterin allerdings anders: Söder werde durch die Beleidigung „in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“ gerückt, sagte sie am Montag bei der Urteilsverkündung. Grosz erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro, also 14.850 Euro.
„Corona-Autokrat“, „Landesverräter“, „Södolf“
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Grosz unter anderem vor, CSU-Chef Söder im Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen beim politischen Aschermittwoch der AfD als „Corona-Autokrat“, „Landesverräter“ und „Södolf“ bezeichnet zu haben. Auch den deutschen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe er mit den Worten „Horrorclown“ beleidigt. Das Amtsgericht hatte deshalb im September gegen Grosz einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung erlassen und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro, also 36.000 Euro, verhängt.
Grosz: „Klassische Bierdeckelrede“
Dagegen legte der Anwalt von Grosz jedoch Einspruch ein. Die Meinungsfreiheit und die Reden am Aschermittwoch hätten einen besonderen Schutz verdient, argumentierte die Verteidigung am Montag. Die Wörter, derentwegen der 47-Jährige unter Anklage steht, seien ihm „spontan“ eingefallen, sagte Grosz. Es sei eine „klassische Bierdeckelrede“ gewesen. Für seine rund 45-minütige Rede habe er sich nur wenige Notizen auf einem „Bierzettel“ gemacht, sagte er.
Grosz bestritt außerdem den Vorwurf, ein Messer mit sich geführt und damit das Versammlungsrecht verletzt zu haben. Er habe nur einen Flaschenöffner dabeigehabt. Er geht eigenen Angaben zufolge nicht davon aus, bereits im bayerischen Deggendorf freigesprochen zu werden.
„Werde gesamten Instanzenweg beschreiten“
Grosz kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. „Namhafte Juristen in ganz Deutschland haben mir zu verstehen gegeben, dass sich kein Richter auf Amtsgerichtsebene traut, gegen die Interessen Söders zu judizieren“, hatte er im Vorfeld der Verhandlung erklärt. „Daher werden wir den gesamten Instanzenweg beschreiten. Wenn es sein muss, gehe ich bis nach Karlsruhe (Sitz des deutschen Verfassungsgerichts, Anm.)“, so Grosz.
Vom Vorwurf, bei der Veranstaltung ein Messer dabei gehabt zu haben, sei er freigesprochen worden, ergänzte er. Das sei nämlich nur ein Flaschenöffner gewesen, sagt Grosz, der seine Wortwahl als Satire verteidigte. Seine Anwälte sahen die Aussagen zudem im Rahmen des politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Diese hätten einen besonderen Schutz verdient.
Grosz hat zwischen 1998 und 2015 verschiedene Funktionen bei der FPÖ und dem BZÖ ausgeübt. 2022 kandidierte er für die Wahl zum Bundespräsidenten und erhielt 5,6 Prozent der Stimmen.
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