Prozess in Innsbruck

Wurde Hotelgast von Masseur sexuell missbraucht?

Tirol
09.04.2024 07:54

Eine „Genussmassage“ in einem Tiroler Hotel im September des Vorjahres brachte einen gebürtigen Deutschen (60) nun vor Gericht. Der Masseur soll nämlich eine Urlauberin sexuell missbraucht haben. Dass es zu einem „sexuellen Vorfall“ kam, war am Ende klar – nicht aber in welcher Form.

„Er hat mich vergewaltigt“, war sich die Frau sicher, die mit ihrer Lebensgefährtin im Ötztal eigentlich ein paar Tage lang die Seele baumeln lassen wollte. Der Angeklagte habe ihr zuerst angeboten, sie „von innen“ zu massieren, sei dann zuerst mit dem Finger in sie eingedrungen und habe sie schließlich zu penetrieren versucht.

Opfer machte womöglich „sexuelle Anspielungen“
Der Deutsche schilderte die Sache bei der Verhandlung am Montag am Landesgericht Innsbruck gänzlich anders. „Sie hat immer wieder sexuelle Anspielungen gemacht und wir haben auch dezidiert darüber geredet, was mit von innen gemeint ist“, führte er aus. Es sei auch sie gewesen, die ihm schließlich Hose und Unterhose auszog sowie ihn zum Geschlechtsverkehr ermutigte.

Der Masseur musste in Innsbruck vor Gericht Platz nehmen. (Bild: Markus Stegmayr, Krone KREATIV)
Der Masseur musste in Innsbruck vor Gericht Platz nehmen.

Einig war man sich nur in einer Sache: Die Sache endete mit der frühzeitigen Ejakulation des Mannes, bevor es überhaupt zum Geschlechtsverkehr kommen konnte. „Sie hat sich danach aber wieder auf die Massageliege gelegt und sich zu Ende massieren lassen“, schilderte der Mann die damalige Situation.

Staatsanwältin zweifelte an Version des Angeklagten
An der Version des Mannes, dass die Initiative im Endeffekt vom mutmaßlichen Opfer ausgegangen sei, hegte die Staatsanwältin Zweifel: „Warum hätte sie als lesbische Frau Interesse an einem deutlich älteren Mann haben sollen?“ Der Mann habe zudem klar Grenzen überschritten, auch die zwischen Gast und Angestelltem eines Hotels.

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Die Frau hätte nach dem Vorfall ja auch einfach den Raum verlassen können.

Die Verteidigerin des Angeklagten

Den Tatbestand einer Vergewaltigung sah jedenfalls die Verteidigerin des Angeklagten nicht erfüllt: „Die Frau hätte nach dem Vorfall ja auch einfach den Raum verlassen können.“ Es seien nämlich weder Gewalt noch Freiheitsentzug im Spiel gewesen, argumentierte sie.

Entscheidung für „Freispruch im Zweifel“
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Thomas Wallnöfer konnte schließlich nicht zweifelsfrei eruieren, wie sich die Sache wirklich verhielt. „Es kommt daher zu einem Freispruch im Zweifel“, sagte Wallnöfer. Eines sei aber klar: „Es kam tatsächlich zu einem sexuellen Vorfall“, in welcher Form lasse sich aber „nicht genau feststellen“.

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