Noch nicht bekannt

WKStA: Entscheidung über Schmids Kronzeugenstatus

Politik
08.04.2024 15:59

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat eine Entscheidung über den Kronzeugen-Antrag des Ex-Vorstands der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, getroffen. Wie entschieden wurde, ist allerdings noch geheim. 

Ein WKStA-Sprecher bestätigte, dass ein Vorhabensbericht kurz vor Ostern „nach oben“ – also an die Oberstaatsanwaltschaft – geschickt worden sei. Wie entschieden wurde, wird nicht kommuniziert. Die Oberstaatsanwaltschaft muss das Vorhaben nun prüfen und an das Justizministerium weiterleiten.

Schmid belastete ÖVP-Granden
Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, hatte vor der WKStA in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt und dabei sich sowie prominente ÖVP-Vertreter – darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz – in mehreren Causen schwer belastet.

Entscheidung auch in CASAG-Causa
Auch in der CASAG-Causa, in der seit 2019 ermittelt wird, wurde vor Ostern ein Vorhabensbericht der WKStA an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Bei der Causa rund um die teilstaatliche Casinos Austria AG (CASAG) geht es um einen vermuteten Deal innerhalb der türkis-blauen Regierung Kurz I im Glücksspielbereich.

Dabei soll es eine ÖVP-FPÖ-Vereinbarung gegeben haben, um den den Freiheitlichen nahestehenden Peter Sidlo auf einem Ticket von CASAG-Miteigner Novomatic in den CASAG-Vorstand zu entsenden – obwohl er für diesen Posten nur wenig qualifiziert gewesen sein soll. Im Gegenzug soll die FPÖ u.a. Entgegenkommen bei etwaigen Gesetzesänderungen beim kleinen Glücksspiel nach der Wiener Wahl signalisiert haben.

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