Während die meisten wohl froh sind, wenn sie eine Scheidung hinter sich bringen, hat sich eine Steirerin gleich elfmal von ihrem Mann scheiden lassen – um ihn dann in weiterer Folge wieder zu heiraten. Der Oberste Gerichtshof entschied nun auf Rechtsmissbrauch.
Nach dem Tod ihres ersten Gatten im Jahr 1981 hatte die Frau eine Witwenpension erhalten. Im Oktober 1982 heiratete sie erstmals ihren zweiten Ehemann, von dem sie sich 1988 zum ersten Mal scheiden ließ. Danach heiratete die Klägerin ihren zweiten Gatten bis Mai 2022 weitere elf weitere Male und ließ sich ebenso oft wieder von ihm scheiden, obwohl die beiden stets in einer aufrechten Lebensgemeinschaft inklusive gemeinsamem Haushalt lebten.
Frau kassierte Witwenpension
Nach jeder Scheidung kassierte die Frau erneut die Witwenpension, die ihr nach dem Tod des ersten Gatten ja wieder zustand, sowie eine Abfertigung in Höhe des 2,5-fachen Jahresbezugs der Witwenpension. Nach dem letzten und somit zwölften Ehe-Aus reichte es der Pensionsversicherungsanstalt, sie verweigerte die Zahlung.
Die Frau klagte daraufhin, allerdings wiesen sämtliche Instanzen ihren Anspruch auf die Witwenpension mit der Begründung, dass „die mittlerweile zwölfte Scheidung von ihrem zweiten Gatten eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts darstelle“, ab.
OGH bestätigte das Urteil
Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil nun – auch mit dem Argument, dass die Frau und ihr derzeitiger Ex-Gatte fälschlicherweise behauptet hatten, die Ehe wäre unwiederbringlich zerrüttet: „Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Klägerin und ihr zweiter Gatte dies im Zuge der zwölften Scheidung tatsachenwidrig behaupteten und damit die einvernehmliche Scheidung erwirkt haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.“ Somit wurde auch die jüngste Scheidung unwirksam. Spricht: Die Steirerin und ihr Gatte sind – zumindest derzeit – immer noch verheiratet.
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