Eigentlich hätte der Prozess um den Tod von Baby Lukas im Vöcklabrucker Spital schon vorbei sein können. Doch der Anwalt des beschuldigten Arztes, dem grob fahrlässige Tötung vorgeworfen wird, bestand darauf, dass die Mutter als Zeugin vor dem Welser Landesgericht aussagen muss. Sie wird aus erfreulichem Grund allerdings nicht erscheinen.
Ab 9 Uhr steht der 64-jährige Gynäkologe des Vöckalbrucker Spitals erneut vor dem Richter, der Prozess am 19. Dezember des Vorjahres musste am Abend vertagt werden, da sein Anwalt auf die Einvernahme der Mutter bestand. Sie konnte an diesem Tag nicht erscheinen, da sie schwanger war und die Aufregung und der Druck ein Risiko für Mutter und Baby dargestellt hatten. Auch am Donnerstag lässt sich die Zeugin aus demselben Grund vor Gericht entschuldigen, wird nicht aussagen.
Angehört werden vor dem Welser Landesgericht allerdings zwei weitere Zeugen. Ob danach ein Urteil fällt oder nicht, liegt wohl daran, ob der Anwalt des Arztes weiterhin auf eine Zeugenaussage der Mutter besteht.
Kaiserschnitt verlangt oder nicht
Es geht vor allem darum, ob die Mutter bei der „entgleisten Geburt“ vor mehr als zwei Jahren nach einem Kaiserschnitt verlangt hatte oder nicht. Dieser sei ihr – laut Anklage – nämlich verwehrt worden, das bestätigte auch Lukas´ Papa, der im Dezember aussagte.
Risiko verdoppelt
Der beschuldigte Arzt gestand zu, dass es bei der Aufklärung der werdenden Mutter Mängel gegeben habe. Auch eine andere Ärztin bestätigte, dass vor allem über ein Medikament, das zum „Anschubsen“ einer Geburt gegeben wird, nicht gesprochen wurde. Das Medikament, Prostaglandin, hätte laut Vorwurf das Risiko eines Gebärmutterrisses verdoppelt, vor allem weil die Mutter bei einer Geburt im Jahr 2019 schon einen Kaiserschnitt benötigt hatte. Der Gutachter ortete eine Sorgfaltsverletzung, weil im Beipackzettel steht, dass in diesem Fall diese Pille nicht verabreicht werden soll.
Die „Krone“ ist beim Prozess am Landesgericht Wels heute vor Ort.
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