Honig, Marmelade, Saft

EU-Parlament beschloss strengere Herkunftsangaben

Politik
10.04.2024 19:42

Das EU-Parlament hat am Mittwoch beschlossen, dass die Herkunftsländer von Honig künftig deutlich gekennzeichnet werden müssen. Bisher musste nur angegeben sein, ob er aus der EU stammt oder nicht. Zudem wurden neue Regeln für Marmeladen und Säfte beschlossen (siehe Video oben)

Säfte dürfen künftig als „zuckerreduziert“ gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Süßungsmittel sind ausgenommen. Bei Marmeladen wurde festgelegt, dass für ein Kilogramm mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden müssen.

Bei Honig muss künftig der Prozentsatz aus verschiedenen Ländern angegeben werden. Für kleine Mengen und Verpackungen unter 30 Gramm sind Ausnahmen vorgesehen.

Für kleine Mengen Honig sind Ausnahmen von der Herkunftsangabe vorgesehen. (Bild: APA/dpa/Oliver Berg)
Für kleine Mengen Honig sind Ausnahmen von der Herkunftsangabe vorgesehen.

603 EU-Parlamentarierinnen und -parlamentarier stimmten für die neuen „Frühstücks“-Regeln, neun dagegen und zehn enthielten sich. „So bremsen wir die Honigfälscher, die bisher ihre Geschäfte mit billigem gefälschtem Honig von außerhalb der EU auf Kosten unserer Imker gemacht haben und helfen den Konsumenten eine informierte Kaufentscheidung zu treffen“, sagte der österreichische EU-Abgeordnete Alexander Bernhuber (ÖPV) in einer Aussendung.

„Damit verhindern wir, dass Produkte, die nicht unseren EU-Standards entsprechen, überhaupt in unsere Supermarktregale gelangen“, ist auch der SPÖ-EU-Abgeordnete Günther Sidl von den strengeren Bestimmungen überzeugt. Derzeit stamme ein großer Teil des Honigs aus China.

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