Wieder nicht da

Verärgerter Richter wirft Fall Elsner aus BAWAG-Prozess II

Österreich
04.09.2012 10:35
Wie schon am Montag ist Helmut Elsner auch am Dienstag nicht vor Gericht erschienen. "Meinem Mann geht es schlecht", erklärte Elsners Ehefrau Ruth die Abwesenheit ihres Gatten, der in Bad Reichenhall in Deutschland weilt. In der Nacht auf Montag habe ein Notarzt kommen müssen, weil Elsner Herzflimmern gehabt habe. Am Landesgericht trafen Elsners Anwälte am Dienstagvormittag auf einen sichtlich verärgerten Richter Christian Böhm (re.). Damit das Verfahren fortgeführt werden kann, hat Böhm den Fall Elsner vorläufig ausgeschieden. Die Verteidiger drängen auf neue medizinische Gutachten.

BAWAG-Richter Böhm hatte Elsner auch für Dienstag geladen. Elsners Verteidiger verwiesen am Vormittag erneut auf den schlechten Gesundheitszustand des mitangeklagten Ex-Bankers. Noch am Dienstag solle Elsner zur Abklärung seines Angina-Pectoris-Vorfalls stationär aufgenommen werden, so die Verteidiger.

Richter will Atteste sehen
Auf Nachfragen von Böhm über eine Bestätigung über die stationäre Aufnahme konnten die Anwälte eine solche nicht vorlegen; die Aufnahme sollte erst erfolgen, hieß es am Vormittag. Böhm schied daraufhin den Fall Elsner aus dem Verfahren aus, damit der Prozess gegen die sieben weiteren Angeklagten - darunter Wolfgang Flöttl - weitergeführt werden kann, und trug den Anwälten eine befristete telefonische Rufbereitschaft für Dienstag auf. Elsners Verteidiger seien auch für den Verhandlungstag am Mittwoch geladen, um den weiteren Verlauf zu besprechen, so Böhm.

Anwalt Jürgen Stephan Mertens beantragte, dass sich der Herz-Sachverständige des Gerichts die neuen Befunde aus Bad Reichenhall besorgen solle, um die Verhandlungsfähigkeit Elsners zu prüfen - was Richter Böhm aber nur noch mehr verärgerte. Elsner sei so schwer krank und laut den Aussagen der Anwälte seit Monaten in Behandlung, deshalb könne er es nicht verstehen, warum die Unterlagen nicht da seien. Die Anwälte widersprachen Böhm, sie hätten immer wieder Befunde zur Verfügung gestellt. Es gehe nicht "um die Quantität, sondern um die Qualität der Unterlagen".

Ruth Elsner: Justiz soll nach dem Geld suchen
Ruth Elsner hatte zuvor am Montagabend erneut das Verfahren kritisiert, weil die Justiz ihrer Meinung nach weiterhin nicht nach dem tatsächlichen Verbleib der BAWAG-Gelder sucht. Sie berief sich dabei auf eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Beatrix Karl. Den Ausführungen der Ministerin zufolge bekrittelte der Oberste Gerichtshof bei der Aufhebung der BAWAG-Urteile vor zwei Jahren, dass im Verfahren nicht geklärt wurde, was mit den verschwundenen BAWAG-Geldern tatsächlich passiert war. 

Zum neuen BAWAG-Prozess heißt es in Karls Anfragebeantwortung: "Das nunmehrige Verfahren gegen Helmut Elsner aufgrund der Subsidiaranklage der BAWAG PSK hat damit wesentliche Teile der Anfrage, nämlich den Verbleib der dem Angeklagten Dr. F. zur Verfügung gestellten Vermögenswerte, zum Gegenstand." Trotzdem sei im Verfahren bisher keine einzige Frage zum Verbleib der BAWAG-Gelder gestellt worden, kritisierte Ruth Elsner.

BAWAG will Zugriff auf Elsners Abfindung
Elsner war im ersten BAWAG-Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat, bis er im Sommer 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war und entlassen wurde. Im zweiten BAWAG-Strafprozess ist Elsner nur wegen einer Subsidiarklage der BAWAG mitangeklagt - die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet. Auf die Einvernahme Elsners wird vonseiten der Anklage aber nicht verzichtet. Richter Böhm will in dem Verfahren die umfangreichen Einvernahmen Elsners aus dem ersten Verfahren vorlesen. Die Bank will auf Elsners Pensionsabfindung zugreifen und erhofft sich durch die Klage bessere Chancen im Zivilverfahren.

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