Nach Komplikationen ist der kleine Lukas wenige Tage nach der Geburt gestorben. Bei der Verhandlung gegen einen Arzt am Landesgericht Wels war auch länger zurückliegender Todesfall Thema. Nach der Vertagung soll im August Mutter aussagen – sie ist gerade schwanger.
Trauriger könnte der Grund für den gestrigen Prozess am Landesgericht Wels kaum sein: Es ging um den Tod eines Neugeborenen. Auf der Anklagebank saß ein 64-jähriger Gynäkologe, dem grob fahrlässige Tötung und grob fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird. Rückblende zum 6. Dezember 2021: Bei der Geburt im Vöcklabrucker Spital kam es bei der Salzburgerin Sabrina W. zu einem Uterusriss, sie musste notoperiert werden. Ihr Kind erlitt schwere Hirnschäden und starb nach nur acht Tagen.
Langes Gespräch
Gutachter stellten fest, dass die Uterusruptur „ursächlich für den Tod“ gewesen sei. Beim Prozess am Donnerstag konnte Sabrina W. nicht aussagen, sie ist erneut schwanger und erwartet Ende Mai ihr Kind. Zuerst wird jene Assistenzärztin befragt, die mit der Schwangeren das Aufklärungsgespräch vor der Geburt geführt hatte. Sie erinnert sich nur daran, „dass das Gespräch sehr lange gedauert hat, weil die Patientin noch sehr unschlüssig war, ob sie einen Kaiserschnitt will oder doch eine vaginale Geburt“.
Medikament verabreicht
Man habe sich letztlich auf einen Kaiserschnitt-Termin für den nächsten Tag geeinigt – diesen sagte die Schwangere aber ab, kam eine Woche später mit Wehen ins Spital. Doch die Geburt kam zum Stillstand, es sei das wehenfördernde Medikament Prostaglandin verabreicht worden. – im sogenannten „Off Label Use“, denn die Arznei soll laut Hersteller nach einem vorangegangenen Kaiserschnitt wie bei Sabrina W. nicht gegeben werden. „Man hätte im konkreten Fall auch noch zuwarten können“, gestand der als Zeuge geladene Primar der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe vor Gericht ein.
Schon einmal so ein Fall
Der Staatsanwalt konfrontierte ihn damit, dass es unter der Leitung des beschuldigten Oberarztes bereits einmal nach Gabe des Medikaments zu einem Todesfall gekommen sei – damals verstarb die Mutter nach einem Uterusriss, und ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass Prostaglandin „klar kontraindiziert“ gewesen sei, also nicht anzuwenden. Der Mediziner gestand ein, das Gutachten zu kennen, rechtfertigte sich aber mit der damals anderen Dosierung. Am Ende wurde vertagt, im August soll erneut die Mutter aussagen.
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