Bei einem Spitalaufenthalt verliebte sich eine Oberösterreicherin Hals über Kopf in ihren behandelnden Arzt – sie schickte Liebesbriefe, schrieb ihm sogar einen dicken Erotikroman. Im Liebeswahn, hält eine OGH-Entscheidung nun fest. Die Behauptung, sie führe eine Intimbeziehung mit dem Mediziner, muss sie aber trotzdem unterlassen.
„Liebe kennt keine Grenzen“ – so das bekannte Sprichwort. Im Fall einer Oberösterreicherin aber schon. Und die wurde jetzt sogar vom Obersten Gerichtshof gezogen. Über die Beziehung mit dem Mann ihrer Träume darf sie nicht mehr sprechen und nicht mehr schreiben.
Seitenlange Liebesbriefe und ein Erotikroman
Zumal es nämlich gar keine Liebesbeziehung gab: Im Mai 2018 wurde die Beklagte in einem Spital in Oberösterreich behandelt, verliebte sich dort in ihren Arzt. „Ab Sommer 2018 versuchte sie unablässig und intensiv, mit ihm auf unterschiedlichste Art und Weise in Kontakt zu treten. Sie schrieb ihm zahlreiche seitenlange Liebesbriefe an seine Privatadresse und deponierte solche auch an seinem Arbeitsplatz“, heißt es in der OGH-Entscheidung. In langen Chat-Nachrichten beschrieb sie ihre Liebe und Sehnsucht nach dem Mediziner – der diese Gefühle aber nie erwiderte und auch keinerlei Interesse an einer intimen Liebesbeziehung mit seiner Patientin hatte.
Fast zwei Jahre lang bombardierte die Oberösterreicherin den Mann mit Liebesbekundungen – sogar einen über 200 Seiten langen Roman schrieb sie über die erfundene Intimbeziehung. Die Protagonisten darin seien schnell zu identifizieren. Zumindest für eine Arztkollegin, die das Buch in einem Postfach im Spital fand.
Die Beklagte leidet seit 2018 trotz Therapie an einer anhaltenden wahnhaften Störung, einem Liebeswahn. Diese Störung ist therapieresistent.
Entscheidungstext des Obersten Gerichtshofs
Das brachte für den Mediziner das Fass zum Überlaufen. Er klagte die verliebte Frau auf Unterlassung, gewann den Zivilprozess im Bezirksgericht Gmunden. Sie berief, denn sie könne nicht anders: „Die Beklagte leidet seit 2018 trotz Therapie an einer anhaltenden wahnhaften Störung, einem Liebeswahn. Diese Störung ist therapieresistent“, heißt es von Seiten der Höchstinstanz. Die Obsession mit dem Arzt könne immer wieder aufflammen.
Verliebte Beklagte könne einfach nicht anders
Die gewonnene Unterlassungsklage wurde dennoch vom Landesgericht Wels und schließlich auch vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Das Argument der Oberösterreicherin, sie sei wegen ihres Liebeswahns nicht in der Lage, dem Unterlassungsgebot willentlich Folge zu leisten, ist laut des Höchstgerichtes nicht berechtigt. Sie muss mit ihren Behauptungen über die erfundene Beziehung also aufhören.
So einfach wird ihre Liebe zu dem Arzt aber nicht erlöschen, hält auch der OGH in seiner Entscheidung fest: „Es kann etwa im Fall, dass sich bei der beklagten gewisse Lebensumstände ändern oder sollte sie aus gesundheitlichen Gründen wieder einen Krankenhausaufenthalt antreten müssen, dazu kommen, dass ihr Liebeswahn wieder aufbricht und sie dann erneut damit beginnt, den Kläger zu belästigen ...“
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