Für ganz Tirol

100 Defibrillatoren für Streifenwagen der Polizei

Tirol
12.04.2024 20:00

Nicht nur für die allgemeine Bevölkerung besteht die Pflicht, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Selbiges gilt auch für die Polizei. Tirols Exekutive erhielt nun 100 mobile Defibrillatoren, um im Ernstfall bestens gerüstet zu sein. 

„Neben den vielen Tätigkeiten der Exekutive fällt auch die „Erste-Allgemeine-Hilfeleistungspflicht“ bis zum Einschreiten der Rettung in die Verantwortlichkeit der Polizei. Über Initiative des Bundesministeriums für Inneres werden nunmehr die neuesten technischen Entwicklungen im Bereich der Notfallmedizin durch den flächendeckenden Einsatz von Defibrillatoren bei der Polizei zur Rettung von Menschenleben genutzt“, heißt es in einer Aussendung. 

Mit der Übergabe des ersten mobilen Defibrillators an den Kommandanten der Polizeiinspektion Innsbruck-Innere Stadt durch Landespolizeidirektor Helmut Tomac fällt der „Startschuss“ zur Umsetzung im Bereich der Landespolizeidirektion Tirol.

Zitat Icon

Im Wettlauf gegen den plötzlichen Herztod sind unsere Polizistinnen und Polizisten aufgrund unseres durchgehenden motorisierten Streifendienstes oft die ersten Einsatzkräfte vor Ort. Im Kampf gegen den Herztod zählt jede Sekunde und die schnelle Reaktion kann über Leben oder Tod entscheiden.

Helmut Tomac

100 Geräte für ganz Tirol
„In den nächsten Tagen werden die Einsatzfahrzeuge der Polizei mit mobilen Defibrillatoren ausgestattet. Damit stehen in den Streifenfahrzeugen rund um die Uhr insgesamt 100 mobile Defibrillatoren flächendeckend in Tirol zur Verfügung. Obwohl es sich bei den Defibrillatoren um sogenannte ,Laien-Defibrillatoren‘ handelt, die im Einsatzfall per Sprachanweisung dem Benutzer Anweisungen zur korrekten Verwendung geben, erhalten alle im Streifendienst eingesetzten Polizistinnen und Polizisten eine entsprechende Einschulung.“

Neben Rettung wird künftig auch Polizei verständigt
Ziel sei es, der Polizei die notwendigen Reanimationsmaßnahmen bei einschlägigen medizinischen Notfällen dann zu ermöglichen, wenn sie vor den Rettungskräften am Einsatzort eintrifft. „Künftig wird im Falle eines derartigen Notfalles von der Leitstelle Tirol neben dem Rettungsdienst bei Bedarf auch die Landesleitzentrale der Landespolizeidirektion Tirol verständigt, die anschließend die dem Notfallort am nächsten befindliche und verfügbare, mit einem mobilen Defibrillator ausgestattete, Polizeistreife disponiert. Hinzu kommen jene Einsatzlagen, bei denen eine Polizeistreife selbst auf einen derartigen Notfall aufmerksam wird.“

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