Laut Anklageschrift habe der Fremdenreferent der Bezirkshauptmannschaft seinen Vorgesetzten Ende 2009 zweimal darauf hingewiesen, dass in Eberau, Bildein und Moschendorf mindestens 40 Schüler aus Ungarn offenbar nicht korrekt gemeldet worden seien - mutmaßlich, um die Schließung der Schulen wegen zu geringer Schülerzahlen abwenden zu können.
Der Fremdenreferent habe den Bezirkshauptmann um Weisung ersucht, wie in diesen Fällen zu verfahren sei. Er habe jedoch keine Rückmeldung erhalten. Auch Anfang 2010 habe er den Behördenleiter nochmals darauf angesprochen.
Mittlerweile seien die Verwaltungsstrafverfahren wegen der Scheinanmeldungen verjährt. Der Bezirkshauptmann habe es laut Staatsanwaltschaft wider besseres Wissen um die Gesetzeslage unterlassen, Strafverfahren gegen die Unterkunftgeber einzuleiten. Dadurch sei die Republik geschädigt worden. Die Anklage sei laut Landesgericht Eisenstadt bereits rechtskräftig, berichtete der ORF.
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