Sorge nach Angriff
Völkerrechtler pocht auf „extreme Zurückhaltung“
Für den Völkerrechtler Manfred Nowak sind die jüngsten kriegerischen Handlungen zwischen dem Iran und Israel juristisch problematisch. Er ruft zu „extremer Zurückhaltung“ auf und verweist auf mögliche UNO-Beschlüsse: „Jede Form der militärischen Gewalt ist verboten!“
Die Frage nach der Legitimität eines Angriffs sei „keine leichte“, so Nowak. Der vermeintlich israelische Angriff auf Irans Botschaftsgelände in Syrien sei „eine klare Verletzung der diplomatischen Immunität“ gewesen, „selbst wenn Geheimdienstler dort waren“.
Bei der Beurteilung, ob dadurch das Recht auf Selbstverteidigung entstehe, zeigte sich Nowak „sehr zurückhaltend“. Der ehemalige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Folter verwies auf den UNO-Sicherheitsrat. Dieser war am Sonntag auf Bitten Israels einberufen worden. Zu einer Verurteilung des iranischen Angriffs kam es bisher nicht.
„Krieg – und auch die Androhung davon – ist verboten!“
Nowak verwies auf die Möglichkeit der permanenten Ratsmitglieder China, Frankreich, Russland, Großbritannien und den USA, Entschlüsse mit einem Veto zu blockieren. Deshalb komme es in der Praxis selten zu Verurteilungen. Auch offizielle Kriegserklärungen seien selten geworden, „weil Krieg – und auch die Androhung davon – verboten ist“.
„Hilfsleistungen sind nicht rechtswidrig“
Waffenlieferungen von Drittstaaten seien hingegen ein legitimes Mittel. Selbiges gelte für Defensivmaßnahmen wie das Abschießen von Raketen, diese dürften aber nur auf konkrete Einladung eines anderen Landes gesetzt werden: „Hilfsleistungen sind nicht rechtswidrig. Dennoch sollte extreme Zurückhaltung geübt werden.“
Österreich hat „keine Möglichkeit“
Die ausgesprochenen Sicherheitsgarantien für Israel von Österreich und Deutschland begründete Nowak mit der „besonderen historischen Verantwortung“. Trotzdem könne israelische Politik kritisiert werden, Deutschland habe das etwa immer wieder getan. Für Österreich sieht der Jurist aufgrund der Neutralität „keine Möglichkeit“ militärisch in den Konflikt einzugreifen.
Rechtsverletzungen auf beiden Seiten
Völkerrechtsexperte Ralph Janik ortete Rechtsverletzungen auf beiden Seiten. Der mutmaßliche israelische Angriff sei nicht in Ordnung gewesen, „weil der Iran und Syrien sich nicht in einem laufenden bewaffneten Konflikt mit Israel befunden hatten“. Das Gewaltverbot sei verletzt worden.
Janik: „Der Iran hat dennoch nicht das Recht auf Selbstverteidigung bzw. die dabei geltenden Kriterien nicht respektiert: Selbstverteidigung dient dazu, einen gegenwärtigen Angriff abzuwehren und weitere Angriffe zu unterbinden. Nicht für ‘Vergeltungsmaßnahmen‘“. Dasselbe gelte jetzt für eine „allfällige Reaktion Israels“.
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