Mühsamer Start in NY
Donald Trumps Prozess findet keine Geschworenen
In einem Prozess für die Geschichtsbücher muss sich Präsidentschaftskandidat Donald Trump seit Montag in New York wegen Vertuschung einer Schweigegeldzahlung an eine frühere Pornodarstellerin verantworten. Doch die Auswahl der zwölf Geschworenen ist langwierig und mühsam. Potenzielle Kandidaten verließen scharenweise den Gerichtssaal – mehr als 50 Prozent zeigten Befangenheit.
Es ist der erste Strafprozess gegen einen Ex-US-Präsidenten, und er findet mitten im Wahlkampf statt. Trotz aller Bemühungen konnten Trumps Anwälte zumindest einen von vier anstehenden Prozessen nicht verschieben – drei werden wohl erst nach der Wahl im November ausgetragen werden.
Der am Montag begonnene Prozess könnte bis zu acht Wochen dauern. Gegenstand sind Schweigegeldzahlungen rund um den Pornostar Stormy Daniels. Sie gibt an, mit Trump nicht nur beruflich verkehrt zu haben. Trump bestreitet unter anderem ein Intermezzo, jedoch nicht den Geldfluss.
Wie in den USA üblich werden 18 Geschworene (zwölf „reguläre“ sowie sechs Ersatzgeschworene) bei einer Anhörung vorgeladen. Diese Personen müssen für einige Kriterien erfüllen – die jedoch in Trumps Fall scheinbar nicht so einfach zu erbringen sind.
Vorgeladen wurden am Montag 96 New Yorker Bürger verschiedener Altersgruppen, um sie auf „Tauglichkeit“ zu überprüfen. Doch sie verließen scharenweise den Gerichtssaal.
Richter mahnte zur Objektivität
Mehr als die Hälfte der Vorgeladenen erklärten, dass sie Trump gegenüber weder „fair“ noch „unparteiisch“ sein könnten. Neun weitere wurden vom Richter Juan M. Merchan aus anderen Gründen entlassen.
Merchan betonte, es sei essenziell, dass „persönliche Gefühle und Vorurteile“ ausgeblendet werden. Wichtig sei eine Entscheidung, die auf Beweisen und dem Gesetz basiere.
Die verbleibenden Kandidaten, die sich zu Objektivität und Unbefangenheit in der Lage fühlten, wurden laut „Spiegel“ zu ihrem persönlichen Hintergrund, Medienkonsum, Hobbys und ihrer Einstellung zu Trump befragt.
Basierend auf ihren Antworten können die Anwälte den Richter wiederum bitten, sie „aus wichtigem Grund“ auszuschließen. Insgesamt können zehn potenzielle Geschworene und zwei potenzielle Ersatzgeschworene von den Anwälten ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
„Der Angeklagte ist verhasst“
Am Ende des ersten Prozesstags waren nur noch etwa ein Drittel der ursprünglichen 96 Kandidaten übrig. Es wurden keine Geschworenen ausgewählt, und das Auswahlverfahren soll am Dienstag fortgesetzt werden. Die „New York Times“ kommentierte, dass diese mühsame Auswahl zeige, wie schwierig es sei, „ein unparteiisches Gremium in einer Stadt auszuwählen, in der der Angeklagte weithin verhasst ist“.
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