Experte klärt auf

„Das Land hat sehr wohl Einfluss auf die Kelag“

Kärnten
16.04.2024 10:59

Die Kärntner Freiheitlichen lassen bei dem Thema Strompreise nicht locker. Daher gaben die Blauen auch ein Gutachten bei einem renommierten Universitätsprofessor in Auftrag, das zeigen soll, welchen Einfluss das Land auf die Kelag hat. Und da gäbe es einigen Spielraum von Landesseite.

Seit den Strompreiserhöhungen des Kärntner Energiekonzerns toben die Freiheitlichen. „Das Land muss sich mehr für eine Strompreissenkung einsetzen“, forderte FP-Chef Erwin Angerer in der Vergangenheit dutzende Male. Und dutzende Male betonte man von Landesseite, dass eine Einflussnahme auf die Preispolitik aufgrund des Aktiengesetzes einfach nicht möglich sei.

Deshalb holten sich die Kärntner Freiheitlichen nun Rat von Christoph Urtz, Rechtsanwalt und Universitätsprofessor. Der Experte erstellte für Angerer und sein Team ein Rechtsgutachten, dass die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der Kärntner Landesregierung auf die Kelag und den Strompreis. „Das sind rechtlich interessante Fragen“, sagt Angerer.

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Die Verantwortung wurde bisher immer auf das Kelag-Management abgeschoben.

Erwin Angerer, FP-Chef von Kärnten

Mehrheitseigentümer hat großen Einfluss 
Unter anderem wurde bei dem Rechtsgutachten auch eine mögliche Veräußerung der Landesanteile an der Kelag genauer unter die Lupe genommen. „Die Kärntner Energieholding hält insgesamt 51 Prozent an der Kelag. Und an ihr hält mehrheitlich das Land die Anteile“, sagt Urtz. Bei einer möglichen Veräußerung müsste die Generalversammlung mit 75 Prozent und der Aufsichtsrat die Zustimmung erteilen. 

Und diese 51 Prozent werden auch bei der Einflussnahme auf die Kelag schlagend. „Das Land hat sehr wohl Einfluss auf die Kelag und ihre Geschäftspolitik“, bestätigt der Rechtswissenschafter den Verdacht der Freiheitlichen. Denn immerhin würden die Aktionäre, 51 Prozent davon eben von Landesseite, in der Hauptversammlung über die Geschäftspolitik des Energiekonzernes diskutieren können. „Eine Weisung an die Geschäftsführung ist aber nicht möglich“, sagt Urtz, der auch mit der Argumentation der Landesregierung aufräumt: „Wenn man den Aussagen der Politik folgt, dass ein Einfluss von Aktionärsseite nicht möglich wäre, dann wären alle Aktiengesellschaften faktisch tot.“

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In der Satzung der Kelag steht, dass das öffentliche Interesse und die Gemeinwirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen.

Christoph Urtz, Rechtsanwalt und Universitätsprofessor

Daher fordern die Freiheitlichen nun die sofortige Abberufung von allen Aufsichtsräten, welche von Landesseite bestellt wurden. Ob das wirklich passieren wird, ist zweifelhaft. Aber mit den Rechtsgutachten dürften die Blauen sich nun bestätigt fühlen ...

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