Ein ehemaliger Betreuer des Vereins „Jugend am Werk“ bot einem Schützling bei sich zu Hause eine Massage an – und ging dabei deutlich zu weit. „Das hatte absolut keine sexuelle Komponente“, sagt der 43-Jährige vor Gericht. Er kommt ohne Verurteilung davon.
Es wirkt wie ein Vorzeigeleben, dass ein Wiener die letzten 43 Jahre geführt hatte: Er ist gelernter Koch, lebt in einer langjährigen Partnerschaft und kümmert sich mit seinem Lebensgefährten um ein achtjähriges Pflegekind. Vor einiger Zeit machte er die Ausbildung zum Fachbetreuer für Jugendliche mit Beeinträchtigung, arbeitete danach beim Verein „Jugend am Werk“.
Schützling intensiv massiert
Doch nicht alles, was glänzt, ist Gold: Denn von seinem beruflichen Werdegang und seiner Familie muss der 43-Jähriger einer Wiener Strafrichterin als Angeklagter berichten. Einem seiner Schützlinge kam er nämlich deutlich zu nahe. Weil er sich „Sorgen gemacht hatte“, lud er einen jungen Mann zu sich nach Hause ein.
„Ist das erlaubt?“, prüft Frau Rat den ehemaligen Betreuer – „Nein.“ – „Warum?“ – „Damit solche Situationen nicht passieren“, gibt er kleinlaut zurück. Weil der geistig Beeinträchtigte über Rückenschmerzen klagte, bot der 43-Jährige ihm eine Massage an. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass sein Verhalten übergriffig war – auch nicht, als er den Intimbereich seines Schützlings berührte ...
„Keine sexuelle Komponente“
Auf der Anklagebank verspricht er: „Das hatte absolut keine sexuelle Komponente.“ Zum Missbrauch des Autoritätsverhältnisses bekennt er sich aber bei seinem Prozess schuldig. Mit ein Grund für die milde Entscheidung der Richterin: Diversion mit 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit, Schadensgutmachung nach Kräften und die Kosten für das Strafverfahren.
Sonstige Auflagen gibt es von Seiten des Gerichts nicht. Seiner Tätigkeit als Betreuer von Beeinträchtigen – bei „Jugend am Werk“ wurde er entlassen – wolle der 43-Jährige aber nicht mehr nachgehen ...
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