Eine 34-jährige Tirolerin schlug an einem Tag im Sommer vergangenen Jahres verbal wild um sich und drohte via Tiroler Jägerverband sowohl LHStv. Josef Geisler (ÖVP) als auch der gesamten Tiroler Landesregierung mit dem Tod. Der Grund: Wölfe. Nun musste die Frau vor Gericht Platz nehmen.
Am 10. Juli griff die Angeklagte – nach eigenen Angaben stark betrunken – angesichts der Wolf-Abschussthematik in einem sehr emotionalen Zustand zum Handy. „Das war in dem Zeitraum, in dem mein gerade aus der Haft entlassener Mann und ich eine Woche lang durchgesoffen haben“, schilderte die mehrfach vorbestrafte Frau die Umstände an dem besagten Nachmittag. „Ich kann mich deshalb auch an nichts mehr erinnern, nicht einmal mehr an den Anruf selbst“, erklärte sie.
Frau sah sich als „Freundin“ der Wölfe
Eines wusste sie aber noch: „Ich hatte zuvor von einer Wölfin in Natters gehört, die abgeschossen werden sollte.“ Das habe sie stark aufgewühlt, denn schließlich seien „Wölfe Lebewesen wie wir“, sagte sie bei der Verhandlung am Dienstag am Landesgericht Innsbruck. Sie habe zudem auch angemerkt, dass sie „die Wölfin bei sich aufnehmen will“ sowie Wölfe generell „ihre Freunde sind“.
Emotionales Telefonat mit Drohungen
„Die Frau ist mir beim Gespräch nicht alkoholisiert vorgekommen“, sagte jene Zeugin, die damals beim Tiroler Jägerverband das Telefonat entgegengenommen hat. Sie habe „weder gelallt“ noch „sonst beeinträchtigt“ gewirkt. „Sie war aber sehr emotional und ließ sich von mir auch nicht mehr beruhigen“, sagte sie.
Wölfe sind Lebewesen wie wir.
Die Angeklagte vor Gericht
Schließlich sei es im Verlauf des sich stetig aufschaukelnden Gesprächs zu den angeklagten Drohungen gekommen, in denen die Frau offenbar sagte, dass sie - falls die Wölfin zum Abschuss freigegeben wird - auch den zuständigen Landesrat Geisler „abknallen“ sowie die gesamte Landesregierung „in die Luft sprengen“ werde.
Verhandlung wegen Mann als Zeugen vertagt
Die Verhandlung wurde schließlich vertagt, da die angeklagte Tirolerin ihren Mann als Tatzeugen beantragte. „Er war an diesem Tag bei mir und hat das Gespräch womöglich mitgehört“, argumentierte sie und fügte hinzu, dass dieser wohl auch bezeugen könne, dass sie stark betrunken gewesen sei. Die Verhandlung soll am 3. Mai fortgesetzt werden.
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